Da schliesse ich mich Ghetto an. Schon oft wurde gegen die Eltern oder die behandelden Ärtze entschieden, wenn die betroffenen kurz vor der Volljährigkeit standen.
Vor allem würde ich ein weiteres Gutachten erstellen lassen. Entweder dies per Anwalt erzwingen oder selbst einholen, dass kann zwar etwas kosten, aber wenn es hilft, dann war es jeden Cent wert.
Dummerweise ist das aber immer so eine Sache mit den Psychiatern, denn hier reagiert man immer ein wenig sensibler als bei anderen Fällen. Was ich aber nicht so ganz verstanden habe, ist was deiner Freundin eigentlich vorgeworfen wird, denn so eine Einweisung ist nicht ohne. Zwar wird das gerne als 'Vorsorge' deklariert aber die Folgen können sehr schlimm sein. Auf freiwilliger Basis kann man das jederzeit machen.
Aber wie gesagt, zuerst einmal zum Anwalt und eine Beratung machen lassen. Am besten erst einmal ohne die Eltern und dann mit. Denn wenn die Eltern evtl. doch einer Einweisung zustimmen könnten, dann kann das auch nach hinten losgehen. Eine Rechtsberatung kann man sich auch ohne seine Eltern einholen. Dieses Recht steht einem immer frei, vor allem wenn die Eltern evtl. sogar die Hürde sind.
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