Originally posted by MinasTirith@07.02.2003, 19:51
Auf freiwilliger Basis kann man das jederzeit machen.
Kann man, sollte man aber nicht. Ich kenne jemanden dem es eine Zeit lang wirklich schlecht ging und dem nahe gelegt wurde sich doch mal für 2 Wochen fernab von seinen Problemen (in einer geschlossenen Psychatrie) in Behandlung zu geben.
Er gab dem nach und willigte auf freiwilliger Basis ein sich für 2 Wochen in Behandlung zu geben. Ich betone nochmals, die Rede war von 2 Wochen leichter Gesprächstherapie.

Nach 2 Monaten (!!&#33 in denen niemand etwas von ihm gehört hatte beauftragten seine Freunde seinen Rechtsanwalt (mit dem hatte er sich davor auch darüber unterhaktenw eswegen er Bescheid wußte) damit herauszufinden was mit ihm los sei. Nach weiteren 2 Wochen und einem Gerichtsbeschluss später wurde er entlassen.

Nix mit Gesprächstherapie und Entlassung nach 2 Wochen. Kurz nach seiner Ankunft gabs Tabletten, wenn er sich beschwerte hat man ihn ruhig gestellt. Gesprochen hat man mit ihm während seines gesamten Aufenthalts quasi gar nicht, außer "Guten Morgen" und "Guten Abend" hat er nicht viel gehört.
Ich weiß das hört sich an wie aus einem schlechten Film geklaut, aber es entspricht den Tatsachen. Ich gehe natürlich von einem Einzelfall aus, aber ich kenne psychatrische Kliniken nunmal höchstens von ausen.
Achja, strafrechtlich verfolgbar war das ganze nicht, da sich das ganze Ärzteteam einig war das dieser Aufenthalt in dieser Art und Weise nötig war.

Inzwischen ist betreffende Person wieder absolut auf dem Damm und erfreut sich bester Psychischer und Physischer Gesundheit, dazu waren aber immerhin 6 Monate Aufbautherapie nötig, die er ohne den Aufenthalt in der Klinik mit Sicherheit nicht gebraucht hätte.


Ich kann es nur nochmals eindringlichst betonen, niemals in eine geschlossene Psychatrie gehen. Und wenn es sich absolut nicht vermeiden lässt das ein begrenzter aufenthalt angesetzt wird, beauftrage einen Rechtsanwalt oder ersatzweise einen Notar der dafür sorgt das der Aufenthalt sich auch wirklich auf die zugesprochene Zeit beschränkt und die Therapien die zuvor angesetzt wurden auch eingehalten werden.


PS: Eine gute Rechtschutzversicherung die auch mal in notwendigen Zivilfällen den Kopf hinhält ist immer eine gute Sache


CU
Ghettomaster