NIPPEL-ALARM!
ui, da is die nacksche gigi ja wieder! gar nicht mal schlecht, die kleine. aber ein bisschen mehr bananen unter die haferflocken mischen könnt ihr nicht schaden. warum verkauft sie keinen pin-up-kalender, um mit dem daran verdienten geld die nächste farscape-staffel zu finanzieren? das wär doch mal ´n vorschlag, der sogar funktionieren könnte.
mannomann, eigentlich mangelts mir momentan erheblich an lust, was zu schreiben -und dann auch noch zum leidigen thema zensur, internetrecht, admin-geheule... bla.
trotzdem folgendes:
1.) lieber mousi, ich hätt doch ein bisschen mehr von dir erwartet, aber vielleicht erwarte ich einfach zu viel. denn wenigstens ein kleiner hinweis an mich per pm, bevor du mal wieder andrer leute schmuddelkram beschnippelst, wär doch angebracht gewesen, hm?
2.) ich kenne mich mit internetrecht nicht aus. zum thema pornographie fand ich das hier:
1.1.1. Pornografie
Erotische Angebote gibt es zuhauf im Internet. Auch in Deutschland ist Volljährigen der Besitz von Pornografie nicht verboten. Aber Vorsicht: auch für das Internet gelten die Vorschriften des § 184 Strafgesetzbuch. Danach kann mit Freiheitsstrafe bestraft werden, wer
„pornografische Schriften einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht“. Wer etwa Passworte für Erotikseiten im Internet verbreitet, macht sich damit nicht nur des Betruges, sondern auch nach dem § 184 StGB strafbar.
„an einen anderen gelangen läßt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein“, also beispielsweise die unerwünschte Verbreitung per E-mail,
„pornographische Schriften die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht“,
„es unternimmt, sich oder einem Dritten den Besitz von pornographischen Schriften zu verschaffen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, wird, wenn die Schriften ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben (...). Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt“.
Wichtig in diesem Zusammenhang: Strafbar ist der Besitz. Wenn Sie eine Internetseite besuchen, werden Bilder und Grafiken automatisch auf Ihrem Rechner gespeichert (so genannter Cache). Damit befinden Sie sich der aktuellen Rechtssprechung nach tatsächlich im (strafbedrohten) Besitz dieser Bilder, auch, wenn Sie die betreffende Seite längst verlassen, und nichts bewusst heruntergeladen haben.
...
so gesehen handelt es sich bei der nackschen gigi nicht um pornographie, denn ihre schamlippen konnte ich nicht entdecken. nur nebenbei: ich wette, die gigi ist rasiert. was meint ihr?I. Verbreitung pornographischer Schriften
1. Zunächst ist dem Vorurteil entgegenzutreten, Schriften seien nur das, was man landläufig darunter versteht: Druckwerke. Gem. §11 III StGB stehen den Schriften nämlich auch Abbildungen, Bild- und Tonträger und andere Darstellungen gleich. D.h. Webseiten mit entsprechenden Abbildungen oder Filmdateien sind betroffen.
2. Zu unterscheiden sind grundsätzlich zwei Formen von Pornographie.
Die "normale" Pornographie, die in Abs. I des §184 angesprochen ist und die "harte" Pornographie, die in Abs. III angesprochen ist.
Harte Pornographie ist die Darstellung von sexuellem Mißbrauch von Kindern oder von sexuellen Handlungen von Menschen mit Tieren.
a. Die harte Pornographie wird hier nicht behandelt. Die Normen sind relativ klar und der typische Webmaster und gängige Surfer wird damit nicht viel zu tun haben.
b. Anders ist dies hinsichtlich der Darstellung von Pornographie im allgemeinen. Jeder Surfer stolpert ständig über einschlägige Seiten, man kann sogar sagen, das Internet bestehe zu einem großen Teil aus Pornographie. Daher ist die Behandlung dieser Variante vordringlich.
3. Der Pornographie-Begriff
Der Begriff ist schillernd und fast so umstritten, wie der Kunst-Begriff. Eine Definition ist m.E. nicht möglich und wird daher auch nicht versucht. Worthülsen wie: "den Menschen zum bloßen Objekt sexueller Begierde zu machen" oder "die Darstellung des Sexuellen in den Vordergrund schiebend" sind so nichtssagend wie gefährlich. Wer es damit ernst meint, muß 90% des deutschen Medienbetriebs dem Verdacht der Strafbarkeit unterfallen lassen. Tatsächlich wurden z.B. schon Ausgaben der Zeitschrift "Bravo" beschlagnahmt.
Daher ist nicht von einer Definition, sondern von festen Kriterien auszugehen. So lächerlich diese auf den ersten Blick erscheinen, so unumgänglich ist es, sie zu nutzen um den schwammigen Tatbestand des §184 StGB auszufüllen.
Demnach läßt sich Pornographie auf den einfachen Nenner bringen: Darstellung der primären Geschlechtsteile des menschlichen Körpers, d.h. Sichtbarkeit von Schamlippen der Frau und Sichtbarkeit des erregierten Penis des Mannes, wobei hier gestritten wird, was eine Erektion ist (zur Zeit wohl 45-Grad-Winkel!.
Alles andere, wie z.B. Nacktdarstellungen, Darstellung von sexuellen Stellungen ohne Sichtbarkeit der Geschlechtsteile etc. mag unappetitlich sein, ist aber nicht strafbar.
Hingegen muß darauf hingewiesen werden, dass der Tatbestand auch durch Darstellung etwa von Comics erfüllt werden kann.
Nicht in dieses Konzept passt natürlich die Darstellung durch schriftliche Äußerungen (z.B. Bücher). Das erscheint mir aber im Rahmen dieser Darstellung verzichtbar, da im Internet nicht sonderlich wichtig.
...
3.) die admins machen sich mit dieser recht verspäteten handlung ein wenig lächerlich. verspätet deshalb, weil z.b. das twin-peaks-pin, welches armitage reingestellt hat, bereits seit einem knappen monat verfügbar war. nach all dieser zeit die administrative keule zu schwingen, erscheint zumindest mir reichlich misslungen.
das twin-peaks-pin stellte übrigens ebensowenig seine schamlippen zur schau.
außerdem denke ich, als webmaster oder was auch immer, sollte man über das thema internetrecht, zumindest was die darstellung pornographischer, gewaltverherrlichenderer -kurz: strafbarer- inhalte betrifft, informiert sein anstatt im trüben zu fischen.
4.) die admins sind weiterhin dazu angehalten, ihrer pflicht, den bedürfnissen des user-mobs nachzukommen, gerecht zu werden.
das bedeutet:
eine große menge user will laut umfrage foren-pin-ups. weiterhin ist von großem interesse, im rahmen dieser aktion bilder der admins bestaunen zu dürfen.
also, liebe admins, kramt schon mal in eurer schmuddelkiste, aber bitte nur saubere bilder. z.b. wärs für mich eindeutig pornographisch, wenn mousi seine brustwarzen unbedeckt präsentiert.
ach übrigens:
MÖPSE DÜRFEN DER ZENSUR NICHT ZUM OPFER FALLEN!





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