Aber sie haben das Urheberrecht an dem von ihnen publizierten Artikel, dessen Bestandteil die Liste ist; inklusive aller individuellen Formulierungen. Eine Urheberrechtsverletzung scheidet ohnehin aus, weil zitiert wurde. Allerdings fehlt dann immer noch die Quellenangabe, und die macht nun wirklich keine Mühe.
Ich bin weder Anwalt noch Richter, aber ich weise darauf hin, wenn ich die Möglichkeit sehe, daß jemand sorgfältiger vorgehen könnte.![]()





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