Die "Lebenslange" Haftstrafe ist in Deutschland auch mti Vorsicht zu genießen.
Die wiedereingeführte Sicherungsverwahrung steht nämlich eigentlich dem Strafrecht entgegen, da man hier nicht für begangene Taten bestraft wird, sondern für Taten, die man möglicherweise in der Zukunft begehen könnte.

Juristisch fragwürdig - aber auch ein anderes Thema.