Ui, jetzt machen wir's aber komzipliert.

Wenn Du hier (DLand) Mist machst, unterliegst Du auch hiesigen
Gesetzen. Wir reden ja hier nicht vom Kaufvertragsrecht, gell.
Da Du Dich aber hier im Ländle befindest, könnte es Dir sogar
passieren, dass Du Dir doppelt eine fängst. Das Eine ist dann
Strafrecht (Urheberschutz), das Andere Zivilrecht (Schadens-
ansprüche).

Aber hier sollten wir jetzt einen Punkt machen. Das ist sooooooo
unerfreulich.......

Ganz einfache Formeln :

Alles, was ich aus dem Fernsehen aufnehme ist schon okay.
Unter Freunden kann ich das auch weitergeben, solange ich
kein Geld dafür nehme. Nicht mal Aufwandsentschädigung!!!

Was ich mir aus der Videothek ausleihe darf ich nach derzeitiger
Auslegung nicht mehr kopieren oder aufzeichnen. (Doch darf ich,
aber nach Ende der Ausleihe muss ich die Aufzeichnung löschen...)

Von einem Kumpel/Verwandten/Bekannten/etc. darf ich mir was
kopieren/aufzeichnen lassen. Vorausgesetzt, er hat die Rechte an
dem Dings. 3 Kopien darf man für private Zwecke machen und
weitergeben, sagt der Gesetzgeber. (So genau sch..sst allerdings
keine Kuh, dass es genau ein Pfund wird, sagt der Autor....)

Auf gar keinen Fall darf ich allerdings einen bestehenden Kopierschutz
entfernen oder umgehen. Das ist leider im Augenblick noch im Gesetz
verankert. Wird zwar noch geändert werden müssen, ist aber noch
nicht.

Uhps, nanu? Kann ich jetzt das Robbie Williams Liedchen nicht von meiner
rechtmässig erworbenen CD auf den MP3-Spieler kopieren? Nur weil die
doofe Companie nen Kopierschutz auf die CD gepackt hat?
Jawoll. Darf ich nicht. Aber ich darf das Liedchen von der CD auf ein
beliebiges Medium AUFZEICHNEN/AUFNEHMEN.......... Ätsch, das ist die
Lücke.

Viel Spass
me, myself & I