Also, der Fahrer des Kadetts hat keinerlei Schuld am Unfall, solange er ein Lichtzeichen (Blinker) gegeben hat.
Bei uns in Österreich gibt es den "Vertrauensgrundsatz". Dieser besagt, dass ich mich als Verkehrsteilnehmer darauf verlassen kann, dass auch die Anderen die Verkehrsordnung anwenden. Ausgenommen sind lediglich Kinder und Personen, welche offensichtlich nicht dazu fähig sind z.B. Betrunkene oder Menschen mit anderen Anzeichen....
Darin ist auch beinhaltet, dass man beim Abbiegen davon ausgehen kann, nicht überholt zu werden. Da man sich VOR dem Überholen überzeugen muss, dass der Überholweg ausreichend ist, man nicht selbst überholt wird und vor einem niemand abbiegt....
Was den Fahrer des Kadetts allerdings nicht vom Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung freispricht.





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