zur Inquisition: totesurteile wurden zwar im geiste der kirche ausgesprochen, aber nicht von ihr vollzogen. die angeklagten wurden einem weltlichen gericht übergeben, welches sie dann verurteilte.
Hierzu der Eintrag aus dem Brockhaus: Inquisition [lateinisch >(gerichtliche) Untersuchung<] die, -/-en, nach dem Verfahren des Inquisitionsprozesses benannte, v. a. von kirchlichen Institutionen seit dem Mittelalter betriebene und meist mit staatlicher Hilfe durchgeführte Verfolgung von Häretikern. - Das kirchliche Vorgehen gegen Häretiker war ursprünglich Sache der Bischöfe. Seitdem das Christentum im Römischen Reich Staatsreligion war, konnten Häretiker (z. B. Donatisten und Manichäer) auch reichsgesetzlich verfolgt werden (Edikt Theodosius&#39; I. von 380/381), wobei die Strafmaßnahmen von Güterkonfiskation, Aberkennung der bürgerlichen Rechte, Verbannung bis hin zur Todesstrafe reichten. Die Inquisition als eine eigene Behörde zur Aufspürung und Verfolgung der Häretiker bildete sich jedoch erst im Mittelalter im Zusammenhang mit der vermeintlichen Gefährdung der Kirche durch die so genannten Ketzer (Bogomilen, Albigenser, Katharer, Waldenser) heraus. Zunächst noch eine bischöfliche Einrichtung, geriet die Inquisition seit dem Ende des 12. Jahrhunderts zunehmend unter päpstlicher Kontrolle. Ein erster Schritt war die von Alexander III. auf dem 3. Laterankonzil (1179) ausgesprochene förmliche Exkommunikation der Ketzer, die von Lucius III. 1184 wiederholt und von Kaiser Friedrich I. Barbarossa durch die Verhängung des Reichsbanns unterstützt wurde. Innozenz III. erneuerte 1199 die bischöfliche Inquisitionsgerichte und setzte zusätzlich päpstliche Sonderbeauftragte zur Durchführung der Inquisition ein. 1215 forderte das 4. Laterankonzil die Auslieferung der verurteilten Ketzer an die weltliche Gewalt; das Konzil von Toulouse regelte 1229 das Verfahren und die Bestrafung. Kirchliche und weltliche Gewalt arbeiteten dabei Hand in Hand. Kaiser Friedrich II., der aus politischen Gründen die oberitalienischen Häretiker mit Folterung und Kerkerhaft verfolgte, hatte 1224 den Tod auf dem Scheiterhaufen als Strafe eingeführt; Gregor IX. übernahm dies in seine Ketzerdekrete von 1231. Umgekehrt waren die weltlichen Gerichte durch Friedrich II. angewiesen, die Vollstreckung von Todesurteilen für kirchlichen Inquisitionsgerichte durchzuführen. Den Feuertod begründete man >theologisch< (unter Berufung auf 1. Korintherbrief 5, 5) damit, dass auf diesem Weg wenigstens die Seele durch das Fürbittgebet der Kirche gerettet werden könne. Unter Gregor IX. wurde 1231/32 die Inquisition in einer päpstlichen Behörde zentralisiert, die von Inquisitoren, vornehmlich Dominikanern (die man daher als >domini canes<, lateinisch für >Hunde des Herrn< verspottete), verwaltet wurde. Das Inquisitionsverfahren hatte immer den gleichen Ablauf: Aufforderung an die Häretiker zur Selbstanzeige, an die Gläubigen zur Denunziation; Vorladung, gegebenenfalls Verhaftung zur Vorführung; Untersuchung mit dem Ziel des Schuldbekenntnisses, wobei weder die Namen von Denunzianten oder Zeugen genannt noch Verteidiger zugestanden wurden. 1252 erlaubte Innozenz IV. die Anwendung der Folter. Die Strafen reichten von Kirchenstrafen bis zum Tod durch Verbrennen. Die Inquisition erreichte ihre Höhepunkte v. a. in Spanien, Italien und Frankreich. In Deutschland war schon 1227 der Prämonstratenser Konrad von Marburg als päpstlicher Inquisitor eingesetzt worden, der rigoros und erbarmungslos gegen angebliche Ketzer, v. a. aus dem Adel, vorging. Seit der Mitte des 15. Jahrhunderts verband sich in Deutschland die Inquisition mit den Hexenverfolgungen (Hexe). Von Anfang an waren mit der Ketzerverfolgung auch politische und wirtschaftliche Interessen verquickt; ganze missliebige Gruppen (z. B. der Templerorden) konnten so vernichtet werden. In Spanien war die Inquisition seit 1478, in Portugal seit 1536 eine staatliche Einrichtung unter einem Großinquisitor und ein wichtiges Instrument zur Verfolgung der Marranen, Morisken und Protestanten. Erster spanischer Großinquisitor und bedeutendster Organisator der Inquisition in Spanien war T. de Torquemada. Charakteristisch für die spanische und portugiesische Inquisition waren die Autodafés, denen in Spanien zwischen 1481 und 1808 rd. 31 000 Menschen zum Opfer fielen. Rd. 270 000 wurden in dieser Zeit zu Kerkerhaft und Vermögensentzug verurteilt. Die neuzeitliche Trennung von Kirche und Staat sowie die Kritik an der Inquisition seitens der Aufklärung ließen Einfluss und Bedeutung der Inquisition allmählich zurückgehen. In einigen Ländern bestand sie jedoch bis ins 19. Jahrhundert (Spanien bis 1834, Italien bis 1859, Kirchenstaat bis 1870). Die im Zuge der Gegenreformation 1542 von Paul III. errichtete oberste Instanz für alle Glaubensgerichte, die >Congregatio Romanae et universalis inquisitionis< (Kongregation für römische und weltweite Inquisition; kurz: >Sanctum Officium<), wurde 1965 in die Kurienkongregation für die Glaubenslehre (>Glaubenskongregation<) umgewandelt. Grundlegend für den damit gegebenen >stillschweigenden Verzicht< auf die Inquisition war die Erklärung des 2. Vatikanischen Konzils über die Religionsfreiheit, in der das Konzil ausdrücklich >das Recht der Person und der Gemeinschaften auf gesellschaftliche und bürgerliche Freiheit in religiösen Dingen< betonte. Die heute auch in der katholischen Kirche vorherrschende kritische Sicht der Inquisition fand Ausdruck in der formellen Rehabilitierung G. Galileis (1992), in Aussagen eines von Papst Johannes Paul II. gebilligten Briefes an die Teilnehmer der 1994 zur Vorbereitung des Heiligen Jahres 2000 einberufenen Kardinalsversammlung, in denen kritisch zu den Gewalttaten der Inquisition Stellung genommen wird, in der Öffnung des Archivs der Inquisition für die wissenschaftliche Forschung (1998) und besonders in dem am 12. März 2000 in der Peterskirche von Papst Johannes Paul II. vorgetragenen Schuldbekenntnis und der Vergebungsbitte für die Verfehlungen und Irrtümer in der Geschichte der Kirche.

es ist schon interessant wie schnell die diskussion von der frage der gotteserwähnung in der verfassung zu der geradezu verwerflichen geschichte der kirche gekommen ist. die kirche (als katholikin meine ich damit natürlich immer nur meine kirche, die meisten anderen wurden ja erst gegründet, als das schlimmste schon vorbei war) hat als großer machtfaktor natürlich vierl schuld angehäuft, aber wer hat das im lauf der zeit nicht. um es mal mit der bibel zu sagen: wer ohne schuld ist, werfe den ersten stein (vielleicht sollte ich mich schon mal in deckung bringen). aber selbst ich als mensch mit einer ausgeprägten atheistischen neigung muss anerkennen, dass die kirche auch heute noch viele gute dinge bewirkt. natürlich finde ich es nicht besonders gut, dass der papst kondome verbietet und so eine mitschuld an der aidsepedemie in teilen afrikas trägt. aber in ihrer eigenen logik macht selbst sowas sinn, schließlich predigt die kirche ja auch enthaltsamkeit ...

aber eigentlich wollte ich ja etwas zum thema gott in der eu-verfassung schreiben. ich brauche keine gotteserwähnung in der verfassung, vor allem da sich doch manch einer daran stören würde. wer gläubig ist braucht auch keinen gott in der verfassung, denn er hat ja seinen glauben, egal ob da jetzt was in der verfassung steht oder nicht. außerdem, wen interessiert es denn wirklich was so alles in der verfassung steht, wer liest sie denn schon mal durch? dem ottonormalbürger kann das egal sein und die kirchen werden für ihre meinungen schon ein offenes ohr finden, wenn ihr gesellschaftlicher status dementsprechend ist, bleibt und wird.