Wo wir gerade von schuldunfähig und so reden, fällt mir etwas ein, dass der Cousine meiner Mutter geschehen war und dem Liebhaber der Mutter meiner Mutter, es ist allerdings von ungefähr 35 Jahren passiert. Ich versuche jedoch, die Sachlage möglichst genau darzustellen:

Der Liebhaber meiner Großmutter (er selbst war mit einer anderen Frau verheiratet u. hatte mit ihr auch mehrere Kinder, genau wie mit meiner Großmutter), hatte die kleine Cousine (12 Jahre altes Kind) meiner Mutter vergewaltigt. Das wurde polizeilich festgestellt und er kam vor Gericht. Die Höhe seiner Strafe kenne ich nicht, doch die Strafe wurde zur Bewährung ausgestellt (meine Mutter redet immer davon, er wurde "freigelassen"; ich glaube nicht an Freispruch eher an Bewährung), weil er
a ) nicht vorbestraft war,
b ) Alkoholiker war,
c ) über 60 Jahre war und
d ) verheiratet war und Kinder hatte.
(zumindest hat mir meine Mutter diese Gründe für die Strafzumessung gesagt und sie war damals knapp zwanzig, also alt genug um es korrekt weiter zu geben)
Diese Gründe für die Strafmilderung finde ich pervers, speziell Punkt d), denn das wäre für mich ein Grund, ihn erst recht in den Knast zu bringen. Und das absolut schlimme finde ich, dass meine Großmutter tatsächlich mit ihm zusammengeblieben ist (angeblich war sie ihm sexuel hörig, igitt mich schüttelt es bei den Gedanken, von so einem Perversling sexuell abhängig zu sein)
Als ich Jahre später geboren worden bin, und wir meine Großmutter besucht haben (meine Mutter konnte mir als Kleinkind nicht die Großmutter verwähren oder mir die Gründe für einen Nicht-Besuch erklären), hat meine Mutter mich niemals auf ihrem Grundstück oder im Haus alleine gelassen, aus Angst der Perverse würde sich auch an mich ranmachen. Dafür bin ich ihr heute dankbar. Meine Meinung ist, wer so etwas einmal macht, würde es höchstwahrscheinlich ein zweites Mal machen (vor allem, wenn die Strafe ein solcher Witz ist).