Das mit der Verordnung von Krankengymnastik sollte ja eigentlich gar kein Problem sein. Besteht eine medizinische Notwendigkeit, dann stellt der Arzt eine Verordnung aus. Die Zuzahlung beträgt dann 10 € für die Verordnung zzgl. weitere 10 % auf die Leistung (z. B. 6 x Krankengymnastik a 13 € = 78 € x 10 % = 7,80 € + 10 € für dir Verordnung = Gesamteigenanteil 17,80 €). Und mit der Kasse gibt es da auch nix drüber zu verhandeln.Dr. Brainfister: zur sache mit der krankengymnastik konnte er nur sagen, seines wissens nach müssen mindestens 10 euro zugezahlt werden. wieviel man jedoch letztlich entrichten muss, sei verhandlunssache. er empfahl mir, diesbezüglich mit meiner krankenkasse zu verhandeln
Und die jetzt gültige Definition "Chronisch Kranke" lautet nach meinem Erkenntnisstand so:
Mit der dritten Variante ist m. E. wieder mal jeglicher Interpretation Tür und Tor geöffnet. Denn wie definiert man "dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität"? Ich leide an einer chronischen Erkrankung, die mein Leben ohne kontinuierliche Behandlung sicherlich dauerhaft in der Lebensqualität beeinträchtigt. Bin mir aber sicher, daß die entsprechenden Bundesausschüsse, die diese Definition erfunden haben, das nicht so sehen. Im Radio haben sie z.B. schon gebracht, daß Allergien nicht darunter fallen. Aber Allergien gibt es ja nun auch mal in unterschiedlichen Ausprägungen bis hin zu tödlich verlaufenden Erstickungsanfällen.Ein Patient gilt als chronisch krank, wenn er wenigstens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal wegen der gleichen Krankheit ärztlich behandelt wurde und eines dieser Merkmale zutrifft:
- Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 nach den Bestimmungen der gesetzlichen Pflegeversicherung oder/und
- 60 Prozent Schwerbehinderung oder mindestens 60 Prozent Erwerbsminderung oder/und
- Nach ärztlicher Einschätzung ist eine kontinuierliche medizinische Behandlung nötig, ohne die eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine kürzere Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist.
Mit medizinischer Versorgung sind ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Behandlungspflege oder die Versorgung mit Heil-und Hilfsmitteln gemeint.
nachzulesen auf der aok website
Die 1%-ige Zuzahlung gilt meines Wissens nur für den chronisch Kranken selbst, während für die Familienangehörigen die 2 % gelten. Übrigens wird für die im Haushalt lebenden Familienangehörigen vom Familienbruttoeinkommen ein Freibetrag abgezogen. Das sieht dann z. B. wie folgt aus:
Meinem Vorredner schließe ich mich an: Unbedingt die Quittungen sammeln und darauf achten, daß der eigene Name, Stempel und Unterschrift des Leistungserbringers und Art der Leistung vermerkt sind! Im übrigen hat höchstwahrscheinlich jede vernünftige Krankenkasse Infos auf der Website und geschulte Ansprechpartner für telefonische Nachfragen. Auf die Aussagen von vielen (nicht allen!Beispiel unter Berücksichtigung von Freibeträgen.
Versicherter, verheiratet, zwei Kinder, Bruttoeinnahmen der Familie: 35.790 Euro im Jahr.
Freibetrag für seine Kinder: 7.296 Euro (z. Zt. = 3.648 Euro pro Kind), für seine nicht erwerbstätige Ehefrau: 4.347 Euro. Um diese Beträge reduziert sich sein anrechenbares Einkommen bei der Feststellung der Belastungsgrenze.
Für den verbleibenden Rest von 24.147 Euro gilt die Belastungsgrenze von 2 Prozent. Das bedeutet: Der Versicherte zahlt für sich und seine Familie maximal 482,94 Euro an Zuzahlungen im Jahr 2004.
ebenfalls nachzulesen auf der aok websitelobbygesteuerten Ärzte würde ich mich nicht verlassen.
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