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Thema: Raubkopien

  1. #1
    Kleiner SpacePub-Besucher
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    ich weiß nicht ob ich hier richtig bin aber ich will unbedingt wissen wieso man einen film auf video aufnehmen darf aber aus dem internet nicht den gleichen film runterladen darf z.b. americanpie lief vor langer zeit in der glotzkiste und einer hat es aufgenommen aber ein anderer hat den film zur gleichen zeit aus dem internet gesaugt. ist doch eigentlich das gleiche(genauso bei musik)

    borg22

  2. #2
    Plaudertasche Avatar von Malcolm Reed
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    Wenn ich mich nicht irre, ist das downloaden legal, nur das uploaden nicht.
    Bedeutet, du darfst dir alles downloaden, was dir angeboten wird, nur weitergeben, oder sogar verkaufen darst du es nicht.

    Der TV-Sender, von dem du es aufnimmst, hat Geld gezahlt, das sie den Film bringen dürfen und das wird dann durch Werbung gegenfinanziert. Derjendige, der das aber online stellt, hat dafür nichts gezahlt und hat es illigelerweise im Kino oder so mitgeschnitten.

  3. #3

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    Das ist so nicht ganz richtig.

    Für eine Videokassette, Tonbandkassette zahlt der Kunde eine Gema Gebühr. Dafür werden dann die wirklich wichtigen Künstler wie No Angels von der Gema für den Verlust entschädigt der den Künstlern entstanden ist die zwar Gema Gebühr zahlen aber nie einen Cent davon wieder sehen weil sich von denen jemand eine Kopie ihres letzten Albums geholt hat für das nun die No Angels entschädigt werden.

    Bei Filmen die bereits auf VHS oder DVD veröffentlicht sind kann man sich in eine Grauzone retten indem man sich den Film aus dem Netz saugt und ihn so schnell wie möglich auf eine Videokassette überspielt. Denn runterladen ist auch nicht legal! Was auch noch eine Möglichkeit währe einen Rohling zu verwenden auf dem ebenfalls GEMA Gebühr bezahlt wurde. Die kosten allerdings so um die 2,50 € pro Stück wenn man überhaupt welche kriegt.

    Filme die noch im Kino laufen sind in jeder Form illegal. Egal ob man sie nun auf VHS, Hi8, DV oder sonst einem Format aufgespielt hat. Das liegt daran das die Filmlobby sich das recht rausnehmen kann dem Kunden vorzuschreiben was er sich anzuschauen hat und vorallem wann er denn überhaupt in den Genuss kommen darf.

    Im Klartext bedeutet das die GEMA eine Organisation ist die sich um die Rechte der Künstler kümmert. Wer eine Band hat meldet sich bei der GEMA an weil er dann sicher ist das sich die GEMA um seine Rechte kümmert. Dafür muss der Künstler nun GEMA Gebühr bezahlen. Die GEMA arbeitet ja nicht umsonst. Veranstalter zahlen auch an die GEMA um ihre Gäste mit Musik oder Filmen zu unterhalten. Von diesen Erlösen bekommen nun die Künstler die auf VIVA, im Radio oder sonstwo im Fernsehen laufen tantiemen ausbezahlt.

    Mit anderen Worten jede Band die GEMA Gebühr zahlt aber nicht in die Top Ten kommt wird von der GEMA Verarscht und Nullpotenzial Affen wie die No Angels bekommen ihr liebes langes leben Lang Kohle von der GEMA ausbezahlt und haben damit die nötigen Finanzmittel um uns noch die nächsten Jahrhunderte mit ihrem Scheiss auf den Sack zu gehen von dem sie dann noch mehr Kohle kriegen.

    Die GEMA Gebühr wird nämlich anteilig an den Verkäufen der CDs ausbezahlt. Daher kriegt der Künstler am meisten Kohle von der GEMA der eh schon an den ganzen Verkäufen verdient hat. Daher kriegen viele sehr bekannte Bands und Filmemacher kaum was raus weil sie nicht auf VIVA und MTV gezeigt werden aber in Clubs und Discos laufen die kräftig GEMA Gebühr blechen.

    Ein Festsaal für etwa 100 Menschen kostet daher schon gerne mal 1000 € nur an GEMA Gebühren auch wenn der Bands spielt die von den 1000 € nie einen Cent sehen werden.

    cu, Spaceball
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  4. #4
    Tastaturquäler Avatar von MinasTirith
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    Es gibt noch einen Grund warum das eine (halb)legal und das andere illegal ist.

    Was du aus dem Fernsehen aufnimmst ist mehr oder minder klar geregelt, denn wie Spaceball schon sagte, sind hier die Gema-Gebühren bezahlt. Ausserdem ist es so, dass die Lage mit Videokassetten klar geregelt ist. Jeder darf sich für den Heimgebrauch eine Kopie auf einer VHS-Kassette machen. Auch von einer anderen Kassette die man sich aus der Videothek ausleit. Gleiches gilt für die gute alte Musikkassette.

    CD's hingegen werden vom Gesetz aus als Datenträger für EDV-Daten gehandhabt und nicht als Medium für Musik- oder Videodaten. Sie fallen leider nicht unter die Regelung für Video- oder Musikkassetten. Der Gesetzgeber hat hier einfach verschlafen und sorgt somit für Probleme.

    Das Internet hat hier aber für ein gewaltiges Chaos im allgemeinen gesorgt und alle bisherigen Verhältnisse über den Haufen geworfen. Zwar ist grundsätzlich das downloaden von Daten illegal, aber da der Nutzer nicht immer wissen kann bzw. nicht immer enscheiden kann ob das legal oder nicht ist, wird das mehr oder weniger geduldet, so lange wie er das nur für sich privat nutzt. Erst wenn du es weitergibst, verkaufst oder zu Ereignissen mit mehr als 1 Person verwendest wird es illegal. Dazu zählt z.B. auch die laute Musik im Auto bei offenen Fenstern, denn da kann mehr als einer zuhören und somit ist es eine öffentliche "Veranstaltung".
    Tu erst das Notwendige,
    dann das Mögliche
    und plötzlich schaffst du das Unmögliche.
    Franz von Assisi


  5. #5
    Moderator Avatar von Last_Gunslinger
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    Auch von einer anderen Kassette die man sich aus der Videothek ausleit.
    Man darf doch keine Kopien von Leihkassetten aus der Videothek machen. Wo hast Du das denn aufgeschnappt?

    P.S: Kann nicht mal bitte ein Mod den Titel dieses Threads editieren? Das tut ja richtig weh das zu lesen.

    Edit: Dein Wunsch ist mir Befehl.... -Malcolm

    Edit: Danke. Du bist ja richtig flott!

  6. #6
    Dauerschreiber Avatar von TheEnvoy
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    Nach dem alten Urheberrecht (ich glaub das war darin geregelt) war es erlaubt Privatkopien von Filmen zu erstellen, sowohl von solchen auf die man immer zugreifen kann, als auch solchen über die man nur temporär verfügte, also Filmen aus der Videothek. Die galt damit für alle Arten von "Datenträgern", also ausgeliehene Musik CD's, Videos und auch DVD's.
    In Prinzip gilt dies auch immernoch, nach der Urherberrechtsnovelle ist es jedoch nun verboten einen Kopierschutz zu umgehen, so den einer Vorhanden ist. Dies dürfte somit nicht nur auf Kopiergeschützte DVD's sondern auch auf Videokassetten mit Macrovision (wenn ich mich recht erinnere hieß das so) zutreffen.
    "Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary
    Safety, deserve neither Liberty nor Safety."
    -- Benjamin Franklin

    Now There's A lesson To Learn,
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  7. #7
    Moderator Avatar von Last_Gunslinger
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    Wenn man einen Film oder was auch immer aus der Videothek ausleiht, geht man mit Ihnen einen Vertrag ein.
    Und in diesem Vertrag (meißt auf der Rückseite) der Quittung, steht das es einem untersagt ist Kopien anzufertigen.

  8. #8
    Dauerschreiber Avatar von TheEnvoy
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    im altem Urheberrecht § 94, IV und § 53.I, V,
    findet sich das mit dem Kopieren
    da das erstellen einer Privatkopie auch nach neuem Urherberrecht noch immer erlaubt ist,
    ist diese Klausel in dem Vertrag unwirksam
    und sofern der Vertrag dann keine salvatorische Klausel enthält, sind alle Bedingungen unwirksam
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  9. #9
    Forumon
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    Originally posted by TheEnvoy@07.08.2003, 18:48
    im altem Urheberrecht § 94, IV und § 53.I, V,
    findet sich das mit dem Kopieren
    da das erstellen einer Privatkopie auch nach neuem Urherberrecht noch immer erlaubt ist,
    ist diese Klausel in dem Vertrag unwirksam
    und sofern der Vertrag dann keine salvatorische Klausel enthält, sind alle Bedingungen unwirksam
    Und das heisst auf deutsch? Nene, LastGunslinger hat schon recht, Videothekenkopien sind nach neuem Recht auf jeden Fall verboten.

    Eines der Gründe ist ja, dass man heutzuatge 1:1 Kopien ohne Qualitätsverlust anfertigen kann. Das war bei VHS eben nicht so. Da sah eine Kopie von der Kopie schon übel aus - im digitalen Zeitalter ist das eben anders. Wobei ich eine echte DVD (oder das Kino) irgendwelchem DivX und SVCD Zeuchs aus dem Netz immer noch vorziehe. Bis auf die neuesten TV-Serien mache ich dahingehend auch nichts.

    Und ein weiterer Grund, warum TV-Aufnahmen erlaubt sind: das Senderlogo, welches eine Aufnahme eindeutig darstellt. Wobei man das natürlich mittlerweile auch entfernen könnte.

  10. #10
    Flinker Finger Avatar von Gilgamesh
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    Eine Kopie von einem geliehenen Film zu ziehen war und ist verboten.
    Lies Dir mal den Text am Anfang des Films durch...
    Wenn ich den Film besitze (im Original) dann darf ich auch eine Sicherungskopie ziehen.
    Selbst, wenn dies nach dem jetzigem Gesetz verboten wäre, so wird eine Kopie vom Staat toleriert.
    Was die Sache mit dem TV-Filmen angeht, so hat man:
    A Bei Videokassetten die angesprochenen Abgaben
    B Ist, soweit ich weiß in der Fernsehgebühr auch solch eine Abgabe beinhaltet.

    Sprich, auch Malcolm darf mit seinem super-duper DVD-Recorder, welchen er permanent aus welchen Gründen auch immer sooooooo gerne erwähnt, einen Film aus dem TV aufnehmen, allerdings nur Stereo.
    Fear...fear attracts the fearful...the strong...the weak...the innocent...the corrupt...Fear...Fear is my ally..

    At last we will reveal ourselves to the Jedi. At last we will have revenge....

  11. #11
    Dauerschreiber Avatar von mukenukem
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    Zu Gilgamesh:

    Außerdem sind auch auf leeren DVD-Medien diverse Abgaben für die Unterhaltungs-Mafia drauf. D.h. man ( ) darf mit seinem DVD-Recorder alles mögliche aufnehmen; Kopiergeschütztes kann man damit ja eh nicht aufnehmen, dank Macrovision. Und halt nur in Stereo .



    In der Österreichischen Urhebberrechtsnovelle steht was davon, daß man WIRKSAME technische Kopierschutzmaßnahmen nicht umgehen darf. IMHO sind solche dann unwirksam, wenn ich diese mit z.B. CloneCD überlisten kann......
    "In this house we obey the laws of Thermodynamics !" - Homer Jay Simpson

  12. #12

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    @mukenukem

    Also wenn man einen Videorecorder besitzt der mal mehr als 500 EUR gekostet hat ist auch ein Kopierschutzdekoder eingebaut der derart lächerliche Kopierschutz Mechanissmen wie Macrovision sowie ohne Probleme knackt. Ich hatte noch nie Probleme den Macrovision zu knacken weil der einfach nur lächerlich ist und den Hersteller wahrscheinlich verdammt viel gekostet hat.

    @gilgamesh

    Der Vorspann auf Videos war bis zur Gesetzesänderung in Deutschland nicht richtig. In Deutschland durfte man sich immer eine Kopie ziehen auch wenn das Video aus der Videothek kam oder nicht!!!! Diese Klausel das man das Video nicht kopieren darf stand wegen Österreich drinnen weils da schon immer verboten war und weil es Leute wie du scheinbar glauben wenns jemand irgendwo hinschreibt!

    Nicht ohne Grund verkauft jede grosse Videothek auch Leerkassetten.

    Manche Vermieter schreiben in ihre Mietverträge rein das man keine Katzen halten darf. Diese Klausel ist nichtig weil jeder das Recht hat eine Katze zu halten, egal ob sie nun im Mietvertrag steht oder nicht. Das ist genau das selbe mit den Vorspännen von Videos.

    cu, Spaceball
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  13. #13
    Tastaturquäler Avatar von MinasTirith
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    Nach dem alten Gesetz durfte man sich Kopien von Leihkassetten machen, das ist im Gesetz verankert (gewesen). Da die Videotheken und Filmemacher aber Angst hatten, das immer weniger ausgeliehen wird, wurden solche seltsamen Texte in den Vorspann und auf die Quittungen gedruckt. Wirksam sind diese nicht, da sie das Gesetz verletzen bzw. verletzt haben. Eine Salvatorische Klausel hilft den Unternehmen aber auch nicht weiter, denn diese ist laut Gesetz nur bedingt gültig. Bisher wurden alle Fälle die vor Gericht kamen so gelöst das diese Salvatorische Klausel unwirksam war und somit die gesamten AGB ungültig waren. Reinschreiben tuts trotzdem jeder, denn die wenigsten handeln das per Gericht aus.

    Kopierschutz auf VHS-Kassetten war noch nie wirklich gut. Auch ich hab noch einige Kopien daheim und bei den gut gemachten sieht man nicht, das es eine Kopie ist. Es gibt noch immer genug Geräte die das aushebeln und die durften ja auch legal verkauft werden. Das bekommt man in jedem gut geführten HiFi-Laden.
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    Franz von Assisi


  14. #14
    Dauerschreiber Avatar von Drago
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    wenn ich mir die diskussion so angucke, dann finde ichs amüsant das inzwischen das neue gesetz wieder veraltet ist, denn was ist denn mit den Festplatten rekordern die auch einen integrierten DVD Brenner haben?

    und noch viel mehr in die Grauzone geschoben sind dann die Serien die hier in Deutschlang noch niemand gekauft hat, und somit niemand die Rechte an ihnen hat. Denn die amerikanische Firma hat hier darauf keine Rechte. Und solange sie niemand hier gekauft hat, wäre sie ja hier auch legal. Natürlich sagt uns die MPAA das der Hersteller internationale rechte daran hat, aber das wünschen sie sich so, die internationalen GEsetze sehen da ganz anders aus. Und nicht zu vergessen die ganzen besonderen Länder in denen solche Regelungen völlig fehlen oder absichtlich anders sind, oder auch die ganzen SChiffe auf dem offenen Meer ausserhalb der 12 meilen zonen, auf denen nette server stehen (ja solche verrückten sachen gibts auch).

    Ich denke mal der Gesetzgeber kann so etwas heutzutage gar nciht mehr regeln, bis ein Gesetz entstanden ist, ists schon veraltet, oder man geht extrem vor, wie mit dem Digital Millenium Act in USA, das jetzt sogar Grundschulbibliotheken zu kriminellen Organisationen mutieren lässt.
    Das derzeitige Problem muss IMO von der Unterhaltungsindustrie selber gelöst werden, aber die Stellen sich ja meist stur, auch wenns gar nicht nötig ist, wies von Apple mit ihrer Musikbörse bewiesen wird. Ich bin einer der ersten der sich bei einem von den Studios finazierten Internetanbieter anmelden würde, der die neusten Serien und Filem für einen kleinen Betrag anbietet, aber nein bei sowas kommt sofort wieder die Studio Sturheit die die Welt in Zonen aufteilt, und bei solchen Angeboten dürfen nur US Kunden mitmachen. Ich sag nur selber schuld, wenn sie die Vernetzung der Welt verschlafen, dann sollen sie meinetwegen millionen ausgeben für ihre vergeblichen Versuche das ganze zu verhindern.

    da schliesse ich mich glatt dem Motto an: Hack the planet

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