Originally posted by TheEnvoy@07.08.2003, 18:48
im altem Urheberrecht § 94, IV und § 53.I, V,
findet sich das mit dem Kopieren
da das erstellen einer Privatkopie auch nach neuem Urherberrecht noch immer erlaubt ist,
ist diese Klausel in dem Vertrag unwirksam
und sofern der Vertrag dann keine salvatorische Klausel enthält, sind alle Bedingungen unwirksam
Und das heisst auf deutsch? Nene, LastGunslinger hat schon recht, Videothekenkopien sind nach neuem Recht auf jeden Fall verboten.

Eines der Gründe ist ja, dass man heutzuatge 1:1 Kopien ohne Qualitätsverlust anfertigen kann. Das war bei VHS eben nicht so. Da sah eine Kopie von der Kopie schon übel aus - im digitalen Zeitalter ist das eben anders. Wobei ich eine echte DVD (oder das Kino) irgendwelchem DivX und SVCD Zeuchs aus dem Netz immer noch vorziehe. Bis auf die neuesten TV-Serien mache ich dahingehend auch nichts.

Und ein weiterer Grund, warum TV-Aufnahmen erlaubt sind: das Senderlogo, welches eine Aufnahme eindeutig darstellt. Wobei man das natürlich mittlerweile auch entfernen könnte.