Also ich hatte mich auch schon desöfteren durch diverse Seiten zum Thema Jugendschutz gearbeitet, in den letzten Tagen wegen dieses Threads jetzt wieder. Ich habe es eigentlich immer so verstanden und bin daher auch der Meinung, dass Kinofilme nicht indiziert werden können, da sie wohl kein "Trägermedium" im Sinne des Gesetzes sind. So 100%ig sicher bin ich mir da aber mittlerweile auch nicht mehr. Die offiziellen Seiten drücken sich da leider immer etwas schwammig aus.
Das ist soweit ich weiß falsch. Filme, die die Kennzeichnung "nicht freigegeben unter 18 Jahren" haben (somit also vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 1.4.2003 geprüft wurden) können nach wie vor indiziert werden. Filme mit der neuen Kennzeichnung "Keine Jugendfreigabe" (quasi dem Nachfolger der alten Bezeichnung) sind hingegen vor Indizierungen geschützt (Filme mit geringeren Freigaben sowieso). Desweiteren bleiben natürlich die alten Indizierungen bestehen und werden jetzt nicht hinfällig, weil die Filme teilweise ein FSK-Siegel haben (wäre ja aber dann sowieso nur ein altes "ab 18", welches nix nützt).Nach dem neuen Jugenschutzgesetz (JuSchG) vom 23. Juli 2003 unter §18 Absatz 8 können Filme, die FSK (generell, egal ob früher, jetzt oder später ) generell nicht mehr indiziert werden.
CU Falcon





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