@Falcon
Arrrgh, du hast Recht, die "Klammer" hat mich nicht mehr weiterführen lassen. Anstatt FSK meinte ich FSK-geprüft. Dein Einwand in dieseer Richtung ist absolut korrekt. Danke für den Hinweis.

Zur Definition von Trägermedien lese ich gerne, daß diese deswegen so genannt werden, weil man sie tragen kann. Andererseits wird das Radio (also Radiosendungen) explizit ausgeschlossen, was wiederum eine Radiosendung als Trägermedium qualifiziert. Dieses macht mich halt stutzig.

Viele Grüße
wu-chi

PS: Ich denke, daß dieses erst durch die Rechtssprechung genau geklärt worden ist. Also werde ich mal die Kommentare wälzen. Das ist mal wieder ein Grund in die BLB (Badische Landesbibliothek) zu gehen.

edit: BLB erklärt