@Franky: Hurra, ein Leidensgenosse!Ich darf bis Dienstag ein Referat zum Thema "Faschismus in Italien" zusammenbasteln
Was Hitler angeht, das Thema hatten wir über das gesamte letzte Halbjahr *Geschichtsheft rauskram*
Wichtig ist zunächst die Situation, die anfang der 20er Jahre in Deutschland herrschte:
Den Politikern der SPD wurde die Schuld an den "Knebelverträgen" von Versailles gegeben und das Bürgertum sehnte sich nach der Kaiserzeit zurück, d.h. es herrschte große Unzufriedenheit in Deutschland, die sich in Putschversuchen und politischen Morden äußerte.
Auffällig dabei ist, dass Aufstände von Linken sehr schnell niedergeschlagen wurden, während sich die Reichswehr bei den Rechtsputschen eher passiv verhielt. Auch was die Morde angeht, wurden linksstehende Täter sehr viel härter als rechtsstehende bestraft.
Der Grund dafür ist, dass nach dem Ersten Weltkrieg die alten Machteliten nicht ausgewechselt wurden, d.h. Richter, Lehrer etc stammten zum Großteil noch aus der Kaiserzeit und vertraten auch deren Ideale. Ein nettes Zitat (weiß leider nicht, von wem es stammt): "Die Justiz war auf dem rechten Auge blind."
In den letzten Jahren der Republik wurde die Verfassung von links und von rechts in die Zange genommen und bekämpft. Außerdem besaßen sowohl die KPD als auch die NSDAP paramilitärische Verbaände (Rotfront und SA), die die Straßen terrorisierten und für bürgerkriegsähnliche Zustände sorgten
Das alles erleichterte es Hitler und seinen Gesinnungsgenossen, ihre Politik voranzutreiben.
Ab 1930 regieren die sogenannten Präsidialkabinette. Ihre wichtigsten Instrumente:
Art. 53: Der Reichspräsident (RP) ernennt und entlässt den Reichskanzler (RK)
Art. 48: Mit Notverordnungen können Gesetze umgangen werden
Art. 25: Der Reichspräsident kann den Reichstag (also die gewählte Vertretung des Volks) auflösen
Am 30.1.1933 wird Hitler von RP Hindenburg zum RK eines solchen Präsidialkabinetts ernannt. Am 5.3. sollen Reichstagswahlen stattfinden
1.2.: Der Reichstag wird aufgelöst
4.2.: "Verordnung des RP zum Schutze des deutschen Volkes" = Einschränkung der Presse- und Versammlungsfreiheit, was den Wahlkampf für die anderen Parteien natürlich erschwerte
27.2.: Brand des Reichstags
28.2.: Der Brand kam sehr gelegen, immerhin bot er einen Vorwand für die nun folgende "Verordnung des RP zum Schutz von Volk und Staat". Wesentliche Grundrechte werden aufgehoben, z.B. die freie Meinungsäußerung. Verhaftungen, Beschlagnahmungen und Hausdurchsuchungen sind "auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenze zulässig"
24.3.: "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" (Ermächtigungsgesetz): Die Reichsregierung erlässt keine Notverordnungen mehr, sondern sofort Gesetze. Das bedeutet eine Aufhebung der Gewaltenteilung, da die Exekutive nun zugleich Legislative ist. Das war auch das endgültige Ende der Weimarer Republik.
Es folgen die Gleichschaltungsgesetze der Länder und das Verbot bzw. die Selbstauflösung der übrigen Parteien, die Schaffung der "Reichskulturkammer" und des "Ariernachweises"
Als RP Hindenburg am 2.8.1934 stirbt, kassiert Hitler dessen Ämter ein. Zu Hindenburg kann man noch sagen, dass er zur Zeit der Machtergreifung schon ziemlich senil war und sich eher benutzen ließ als noch selbst wirkliche Entscheidungen zu fällen
Wie Whyme schon sagte, die "Machtergreifung" an sich wurde ganz legal durch Wahlen und Abstimmungen erreicht. Hinter dieser äußerlichen Legalität verbargen sich allerdings der Terror der SA, die Behinderung anderer (linker) Parteien bei den Märzwahlen und die Änderungen der "Geschäftsordnung" durch die Ermächtigungsgesetze.
Über die folgende Zeit in Deutschland, den Zweiten Weltkrieg und Begriffe wie "Volksgemeinschaft", "Rassenlehre" etc dürfte man im Internet eigentlich genug finden





Ich darf bis Dienstag ein Referat zum Thema "Faschismus in Italien" zusammenbasteln
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