Zitat Zitat von DerBademeister Beitrag anzeigen
Soweit ich weiß kann die Jugendstrafe nur vor dem 21. Lebensjahr verhängt werden - in dem Fall kann ein 24-Jähriger keine Jugendstrafe erhalten.
Stimmt schon, aber wie Simara schon richtig feststellte, kommt es auf den Tatzeitpunkt an, wie alt man war, nicht auf den Zeitpunkt der Verurteilung. Wer also was mit 20 anstellt und aus welchem Grund auch immer erst mit 22 vor Gericht das abgeurteilt wird, kann Jugendstrafrecht Anwendung finden.