Hier mal ein etwas anderer Blickwinkel: Vergessen wir mal für einen Moment, daß die Schule eine staatliche Einrichtung ist (und damit auch die Frage ob Religionsfreiheit und Neutralität wichtiger ist). Dann haben wir auf der einen Seite die Arbeitnehmenrin, die zur Arbeit ihr Kopftuch tragen will und auf der anderen Seite den Arbeitgeber, der das nicht möchte (aus welchen Gründen auch immer). Der Arbeitgeber kann (wenn ich das deutsche Gesetz richtig verstehe) in seiner Hausordnung (bzw. im Arbeitsvertrag) festlegen wie sich der Arbeitnehmer anzukleiden hat. Also, um auf den aktuellen Fall zurück zu kommen, hat der Staat durchaus das Recht der Lehrerin zu verbieten ein Kopftuch zu tragen.
Offtopic:
Wenn man die Buddhastatuen in die Eingangshalle stellen würde, dann käme man sich vor wie in einem chinesischen Restaurant.also ich bin der meinung das weder ein kreuz noch buddhastatuen oder andere religiöse untensillien in eine schule gehören!![]()







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