Interessant zu hören, daß eBay so etwas nicht mehr juckt. Entweder geht eBay nicht mehr so sorgsam vor oder es wird bewußt einkalkuliert, daß sie sich eigentlich mit strafbar machen.
Ich weise hier noch einmal ausdrücklich daraufhin, daß eine Weitergabe mit Gewinnerzielung 100% illegal bleibt. Bestenfalls kommt man mit einer Verwarnung weg oder aber: Wo kein Kläger auch kein Richter! Aber darauf würde ich nicht hoffen.
Viele Grüße
wu-chi
Als Lesezeichen weiterleiten