Also wegnehmen darfst du ihn das Handy nicht, es sei den er gefährdet damit die Sicherheit von dir oder dritten. Was aber glaube nicht möglich ist ...noch sind Handys keine Waffen
Du darfst ihn bloss aus den Kino schmeissen wenn er das Handy nicht wegpackt, da du das Garantenrecht hast, also das Hausrecht vertrittst.
Die Taschenkontrollen sind außerdem nicht zulässig... du darfst ihn nur fragen, ob du mal reinschaun kanst, sagt er zu...kanst du es machen, wenn nicht, dann hast du pech.
Ihn deshalb nicht ins Kino zu lassen geht auch nicht.... es sei den es besteht der Verdacht das er eine Bombe oder sowas in die Art ins Kono bringen will. Abr dann machst du das ja nicht, da sind andere zuständig.
Wenn du noch fragen zum "Was darf ich was nicht"...frage einfach. Hab gerade dieses Garantenrecht bis zum abwinken in meiner Umschulung gehabt.
Als Lesezeichen weiterleiten