Man muss natürlich in Betracht ziehen, dass diese Verordnung 11 Jahre alt ist, und dass es nicht nur möglich, sondern sogar wahrscheinlich ist, dass sie wegen ihres absurden Charakters heuer nicht mehr existiert.DerBademeister ich habe mein Bruder gefaht der ist Angestlter eins Landrei in Sachsen-Anhalt und der sagt das Gesetz- und Verordnungsblatt für ein Benutzung der Toiletten giebt es nicht..,
aber ein Dienstanweisung einer Behörde für ein Benutzung der Toiletten giebt es...
Die von Dir gepostete Dienstanweisung unterscheidet sich in ihrem Charakter von der Verordnung ja auch kein bischen (teilweise wortwörtliche Übereinstimmung der Texte), außer dass die Nummerierung fehlt.
Nagerchen, kannst Du seit Neuestem Gedanken lesen?Bademeister: Die von dir wohlweislich nicht als Quelle deiner geposteten Texte angegebene Seite http://www.sinnlose-gesetze.de/ halte ich für nicht gerade glaubwürdig.
Nein?
Dann gebe einfach mal die Überschrift der Verordnung bei Google ein, und Du wirst zig Seiten finden, wo sie aufgeführt wird.
Ich habe nicht umsonst gesagt, dass ich den Wahrheitsgehalt (mit den mir zur Verfügung stehenden Mitteln) nachgeprüft habe, da ich den Text als ich ihn entdeckte, auch erst einmal für ein Fake hielt. Natürlich sind auch ein dutzend Internetseiten wo diese Verordnung aufgeführt ist, kein zweifelsfreier Beweis dafür, dass diese Verordnung existiert oder existiert hat.
Über deren Wahrheitsgehalt einen derartigen Diskurs anzufangen, ist übrigens ziemlich pedantisch, und hat somit ebenso das Prädikat "Typisch Deutsch" verdient.
Bezüglich der Todesstrafe empfehle ich Dir ebenfalls, Dir die Mühe zu machen, entsprechend nachzuforschen. Ich habe in einem anderen Forum alleine bez. dieses Themas eine ausführliche Diskussion geführt, und WEISS, dass dieser Passus in der hess. Landesverf. existiert, und in der bayrischen Landesverf. existierte.




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