Originally posted by DerBademeister@04.02.2004, 00:54
Man muss natürlich in Betracht ziehen, dass diese Verordnung 11 Jahre alt ist, und dass es nicht nur möglich, sondern sogar wahrscheinlich ist, dass sie wegen ihres absurden Charakters heuer nicht mehr existiert.
Die von Dir gepostete Dienstanweisung unterscheidet sich in ihrem Charakter von der Verordnung ja auch kein bischen (teilweise wortwörtliche Übereinstimmung der Texte), außer dass die Nummerierung fehlt.
Das kamm man darmit erkähren : Ein Schalk nähme einfach die Dienstanweisung, steiche "Dienstanweisung einer Behörde für ein Benutzung der Toiletten" doche
und schreibe "Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 4.Jahrgang, Magdeburg, den 01.April 1993 (das es etwas älter aus siht), Nr. 15 (BoA)
" darfür hin. Dann Teil sie in § ein (mit überschrift) ein... und schon ist der Scherz vertig...