leider ging das thema wieder ziemlich schnell unter. sicher nicht aus desinteresse, sondern aus der bereits angesprochenen verdrängung oder unsicherheit.
derzeit ist das thema wieder aktuell, weil ein gesetzentwurf diskutiert wird, der die umsetzung der patientenverfügung für den betroffenen endgültig absichern soll:
...
Dies kann man in einer Patientenverfügung festlegen, was zur Zeit bereits etwas 7 Millionen Bundesbürger getan haben.
Dass eine solche Patientenverfügung zu respektieren ist, hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs entschieden. Kommt es aber zu Konflikten zwischen Arzt und Betreuer beim Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, dann soll das Vormundschaftsgericht eingeschaltet werden. Eine unbefriedigende Situation, die nach einer gesetzlichen Klärung verlangt.
Am 5.11.04 hat Bundesjustizministerin Zypries deshalb einen Gesetzentwurf zum Thema "Patientenverfügung" vorgestellt. Darin wird u.a. vorgeschlagen, dass eine Patientenverfügung in schriftlicher aber auch in mündlicher Form für den Arzt absolut bindend ist, jedenfalls solange es keine konkreten Anhaltspunkte gibt, dass der Kranke später seinen Willen wieder geändert hat. Kritiker befürchten Missbrauch, eine baldige gesetzlichen Regelung ist nicht zu erwarten.
Den Gesetzentwurf findet man auf der Internetseite des Bundesjustizminieriums:
www.bmj.bund.de
neben dem artikel zum neuen gesetzesentwurf werden noch bezugsquellen für informationsmaterial angeboten.
jeder, der das thema also bisher lieber von sich wies, aber doch irgendwo interesse daran hat, kann hier völlig unverbindlich sachliche antworten auf seine fragen finden:
Weitere Infos und Beispiele für Patientenverfügungen finden Sie hier:
www.patientenverfuegung.de
Broschüren zum Thema:
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (Hrsg.: )
Patientenverfügung. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
3.Auflage 2004.
4,80 Euro plus 2,50 Euro Versandkosten
zu bestellen bei:
Verbraucherzentral Nordrhein-Westfalen
- Zentralverband -
Adersstraße 78
40215 Düsseldorf
Tel.: 0180-500 1433
fax: 0211-3809-235
e-mail: publikationen@vz-nrw.de
Internet:www.vz-nrw.de
Bundesministerium der Justiz (Hrsg.):
Patientenverfügung.
1. Auflage 2004
http://www.bmj.bund.de/media/archive/734.pdf
kostenlos zu bestellen bei:
Bundesministerium der Justiz
Referat Presse -und Öffentlichkeitsarbeit
11015 Berlin
presse@bmj.bund.de
Telefon: (0 18 88) - 5 80 - 0
Telefax: (0 18 88) - 5 80 - 95 25
http://www.bmj.bund.de
Thorsten Jacobi, Arnd T. May u.a. (Hrsg.):
Ratgeber Patientenverfügung, Vorgedacht oder selbstverfasst.
Münster 2004
LIT-Verlag
alle quotes von http://www.swr.de/buffet/service/index.html
wers persönlicher mag, kann sich einfach an den arzt seines vertrauens wenden. auch andere institutionen des gesundheitswesens wie krankenhäuser, apotheken oder pflegeeinrichtungen geben darüber auskunft.
wer sich an die verbraucherzentrale wenden will, ist dabei sicher nicht nur auf die adresse in nrw angewiesen. verbraucherzentralen anderer länder verfügen bestimmt ebenso über informationen.
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