dass in der akuten situation eines unfalls nicht erst formalitäten geklärt werden können, sondern sofort gehandelt werden muss, ist doch klar. allerdings hörte ich auch von der möglichkeit eines ausweises, ähnlich wie der nothilfepass oder impfausweise, den man dafür im geldbeutel bei sich tragen können soll.
die frage der weiterbehandlung ist der viel schwerwiegendere punkt. reanimation und versorgung bei einem unfall müssen sein, um später feststellen zu können, wie genau es um den patienten steht. das ist im vollen umfang nur in einer klinik von fachärzten machbar. spätestens dort sollten auch die formalitäten klärbar sein. sicher gibt es in einigen fällen schlamperei und die verfügung wird nicht rechtzeitig berücksichtigt. doch ich denke, umso länger von diesem blatt papier gebrauch gemacht wird, umso mehr wird es sich etablieren.
wie sich am neuen gesetztesentwurf zeigt, gibt es ja bereits überlegungen dazu, es noch eindeutiger in der handhabe auszulegen.
das thema tod wird medizinisch wie ethisch nie allein durch ein blatt papier klärbar sein. um wenigstens etwas mehr sicherheit für angehörige sowie ärzte zu schaffen, ist die patienenverfügung momentan die einzige lösung. es ist sozusagen der letzte festgehaltene wille, der traditionell akzeptiert werden soll. sie ist die derzeit stärkste form von einfluss aufs eigene leben bzw. sterben, die man nehmen kann, wenn man selbst eigentlich nicht mehr dazu in der lage wäre.





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