Ich versuchs hier trotzdem mal ernsthaft.

Auf einem anderen Board gibt es einen Thread in dem diskutiert wird, ob Vergewaltigungsszenen in Filmen okay sind oder ob man es besser lassen sollte.
Es werden einige Filme genannt, unter anderem „Incredible“ oder den an anderer Stelle schon erwähtnen „Baise moi“.
Ich hab beide Film jetzt nicht gesehen, aber in beiden sollen es ziemlich heftige Vergewaltigungsszenen – sowohl Frau als auch Mann - geben.
Ein Grund mir diese Filme nicht unbedingt anzusehen.
Ich „vertrage“ Vergewaltigungsszenen nicht besonders gut.
Ziemlich mitgenommen hat mich der Film „Die Verdammten des Krieges“.
Hier hatte ich das Gefühl die Vergewaltigung diente dem Frustabbau. Allein die Art, wie Sean Penn den Vergleich zwischen Waffe und seinem Pimmel darstellte....
Hier wurde auch gezeigt, dass ein anderer, der zuerst meinte, er mache das nicht, es später dann doch machte. Gruppenzwang.
Und der einzige, der sich an der Vergewaltigung nicht beteiligte, stand alleine da und durfte um sein Leben fürchten.

Das ist doch nur Film, meint ihr? Nunja, zumindest „Die Verdammten des Krieges“ beruht auf einer wahren Begebenheit.

Vergewaltigung im Krieg ist ja nun wirklich nichts neues oder schockierendes mehr. Zumindest nicht für Außenstehende.
Im Jugoslawien-Krieg wurde Vergewaltigung auch speziell als Kriegstaktik eingesetzt. Moslimische Frauen sind nach einiger Vergewaltigung weniger Wert als Dreck und können von der Familie verstoßen werden. Eine dreifache Bestrafung.
Aber auch hier in meiner Heimatstadt gab es beim Einmarsch der Franzosen zum Ende des 2. Weltkrieges für die Bürger die Anweisung, die Wohnung nicht zu verschließen. Sie mussten den Franzosen für alles offen stehen.
Und um es vorwegzunehmen: Dies erzählte mir meine Mutter, ist also nicht aus dem Reich der Fantasie.
Sie berichtete mir auch, dass es zu keinen Übergriffen kam und dass die hier bei uns einrückenden Franzosen sehr anständige Menschen waren.
Sie haben von diesem Recht der Plünderung jeglicher Art kaum Gebrauch gemacht (nur materiell).

Die Aussage „Vergewaltigung hat weniger was mit Sex als viel mehr mit Machtausübung über das Opfer zu tun“ kenne ich auch.
Ich hab Phasen, da verstehe ich diese Aussage, dann hab ich wiederum Phasen, in denen ich diese Aussage nicht verstehe.

Was also ist das Motiv einer Vergewaltigung. Sex oder Macht? Oder gar beides?

Ich würde gerne sagen, dass solche Aussagen von Brain-Bug provozierende Phrasen sind. Gut, mal abgesehen, dass meist nur durch solche Provokationen Diskussionen zustande kommen, gibt es in meinem näheren Umfeld auch einen Mann mit einer ähnlich gelagerten Arschloch-Tendenz. Dieser Verwandte meinte einmal zu mir, dass Vergewaltigung dem Mann keinen Spaß macht, da die Frau ja nicht feu.... *räusper* .... willig sei und es ihm dann ja schließlich auch weh tun würde.
*Ooooh, eine Runde Mitleid, bitte!*
Da frage ich mich dann natürlich, warum vergewaltigt ein Mann dann? Das kann ihm ja dann nicht sooo weh tun, denn sonst würde er es doch lassen.
Vermutlich wollte er mir suggerieren, dass die Frau dann im Laufe des Geschehens ja doch noch willig werden würde. So interpretier ich das zumindest. Und dies würde Brain-Bugs Aussage wiederum bestätigen.
Manche Männer scheinen also doch so ähnlich zu denken.
Schutzmechanismus?

Was mich auch ziemlich geschockt hat, war die Aussage eines Polizisten bei einem Selbstverteidiungskurs. Nämlich dass 90 % der Vergewaltigungen im Freundes-, Verwandten- und Bekanntenkreis stattfinden.
Den unbekannten Vergewaltiger, der nachts hinter den Büschen lauert um sich auf sein Opfer zu stürzen, gibt es selten.
Der Polizist meinte auch, dass wir Frauen uns einfach vorsehen müssten und quasi in jedem Mann einen Täter sehen müssten.
Ich wiederhole: Diese Aussage stammt von einem männlichen Polizisten, der ein Selbstverteidigungskurs für Frauen abhielt! Also bitte keine Vorwürfe gegen mich.

Ach ja und im Zuge der Gleichberechtigung möchte ich das Thema Männer als Opfer hier nicht ausschließen.
Es leiden auch Männer unter Vergewaltigungen. Das stelle ich nicht in Zweifel.
Erst letztens habe ich den Film „American History X“ gesehen, indem der Hauptdarsteller im Knast von seinen „eigenen Leuten“ vergewaltigt wird.
Diese Vergewaltigung hatte ganz bestimmt nichts mit sexueller Bedürfnisbefriedigung zu tun, sondern diente klar der Demütigung des Opfers. Mal abgesehen von der körperlichen Verletzung.

Naiv wie ich bin denke ich allerdings bei Vergewaltung von Männern immer an die Konstellation Mann/Mann.
Ich kann mir irgendwie nicht wirklich vorstellen, wie eine Frau einen Mann vergewaltigen kann. Soll es aber geben.
Kann frau wirklich einen Mann vergewaltigen, so dass es zum Geschlechtsverkehr kommt?
Wie vergewaltigt eine Frau einen Mann.
Vorschläge?
Nicht dass ich das vorhätte , aber interessieren würds mich schon.

Vielleicht können wir hier tatsächlich sachlich über diese umfangreiche Thema diskutieren.

Hier noch etwas aus der Realität:


Unter Vergewaltigung alle sexuelle Handlungen, die mit dem Eindringen in den Körper des Opfers, sei es oral, anal oder vaginal, verbunden sind, und zu denen das Opfer mit Gewalt oder durch Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben oder das Ausnutzen einer hilflosen Lage gezwungen wird. Die sexuelle Nötigung ist jede sexuelle Handlung, zu der die betroffene Person durch Drohungen oder durch Ausnutzen einer hilflosen Lage gezwungen wurde. Beide Tatbestände werden in Deutschland seit 1997 gemeinsam in dem § 177 des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt (s. unten). Die Vergewaltigung stellt demnach eine besonders schwere Form der sexuellen Nötigung dar. Bei Kindern wird in diesem Zusammenhang von sexuellem Missbrauch gesprochen.


Die vorgestellten statistischen Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) gelten für die Bundesrepublik Deutschland für das Jahr 2002 und umfassen alle Tatverdächtigten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Zahl der erfassten Fälle einiges höher liegt.Die Aufklärungsrate betrug bei Vergewaltigungen rund 81%:

- Vergewaltigung und sexuelle Nötigung nach § 177 Abs. 2, 3 und 4 sowie nach § 178:
6.951 Fälle, davon 2.128 (30,6%) durch nichtdeutsche Täter

- sonstige sexuelle Nötigung nach § 177 Abs. 1 und 5:
4.946 Fälle, davon 1.349 (27,3%) durch nichtdeutsche Täter

- sexueller Missbrauch von Kindern § 176, § 176a und §176b:
10.078 Fälle, davon 1.437 (14,3%) durch nichtdeutsche Täter

- sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen unter Ausnutzung einer Amtsstellung oder eines Vertrauensverhältnisses:
1.617 Fälle, davon 161 (10%) durch nichtdeutsche Täter

- exhibitionistische Handlungen mit Erregung öffentlichen Ärgernisses:
3.537 Fälle, davon 633 (17,9%) durch nichtdeutsche Täter

- Besitz und/oder Beschaffung von Kinderpornografie § 184 Abs. 5:
1.873 Fälle, davon 79 (4,2%) durch nichtdeutsche Täter
Quelle