Ach mein lieber Estefan, es gibt da so einen Passus im Recht der besagt:

"Mord verjährt nie."

Übrigens kann man mit Deiner Argumentation auch die mehr als 50 Jahre nach dem WK II erfolgten Entschädigungszahlungen der deutschen Wirtschaft und des deutschen Staates an die Zwangsarbeiter ablehnen, so wie jede Menge andere Begebenheiten.

Mir fallen da z.B. die SS-Männer ein, die im Greisenalter für ihre Verbrechen in Italien vor Gericht stehen, weil erst vor Kurzem durch Zufall die entsprechenden belastenden Akten auftauchten.