Ghettomaster hat ja schon auf die Meldung reagiert, aber hier sollte es auch nochmal kurz erwähnt werden:

Die dt. Musikwirtschaft hat eine einstweilige Verfügung gegen Allofmp3 erwirkt. Durch die Verfügung verbietet das Gericht "geschützte Aufnahmen aus Tonträgern der Antragstellerinnen bzw. Vervielfältigungen derartiger Aufnahmen innerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland öffentlich zugänglich zu machen bzw. zugänglich machen zu lassen" und "insbesondere über die Internetadresse [...] zum elektronischen Abruf bereitzuhalten".

Mehr dazu gibt's bei Heise.

CU Falcon