Ich habe die Sache mal auf www.recht.de gepostet und eine Auskunft erhalten, die vielleicht noch ein bisschen Klarheit bringt.
Es ist also egal, ob man etwas von Premiere oder einem Free-TV-Sender aufgenommen hat.>Besteht rechtlich gesehen ein Unterschied zwischen TV-Aufnahmen von Premiere und Free-TV-Aufnahmen? Premiere's Verschlüsselung kann nicht als Kopierschutz gelten, oder?
Nur dann, wenn man als Nicht-Premiere-Abonnent die Verschlüsselung knackt.
Der Premiere-Abonnent, der eine Sendung aufzeichnet, umgeht keinen Kopierschutz.
Der letzte Satz ist ganz wichtig für uns. Das bedeutet, solange man in seinem Text nichts offensichtlich rechtswidriges erwähnt (z.b. verkaufe Farscape-Kopien), ist alles in Butter. Was dann bei privaten Kontakt geregelt wird, interessiert uns nicht.>"Habe <serie> komplett vom TV auf DVD aufgenommen. Interessenten bitte per Mail an mich wenden. ." - Wie reagiere ich?
Grenzfällig; ich denke nicht, daß dies offensichtlich rechtswidrig ist - "Interessenten" könnten ja auch nur am Zuschauen Interesse haben. (Scherz)
Worauf ich hinauswill: eine evtl. Rechtsverletzung muß offensichtlich sein.
>"Habe eine -Folge auf Premiere verpasst, wer kann mir mit einer Aufnahme aushelfen? Schickt mir bitte eine Email." - Wie reagiere ich?
Keine offensichtliche Rechtsverletzung.
Schließlich könnte er _eine_ Aufnahme durchaus legal erwerben (oder sogar ein Original) - nur eine Verbreitung (Verkauf vieler Kopien derselben Aufnahme) ist offensichtlich unzulässig, daher wäre auch nur ein Gesuch der Art "wer macht mir 20 Kopien von..." offensichtlich unzulässig.
Für mich persönlich ist auch das folgende noch sehr erhellend:
Auf meine Frage hin, ob ich als Administrator kontrollieren müsse, dass die User keine Urheberechtsverletzungen im Forum begehen:
Fazit: Falls ihr mal eine Folge auf Premiere verpasst, könnt ihr ganz beruhigt hier danach fragen, solange ihr in euren Gesuchen darauf achtet, nichts rechtswidriges zu erwähnen (siehe oben).Grundsätzlich sind Sie nur dann verantwortlich, wenn Sie Rechtsverletzungen trotz positiver Kenntnis nicht unterbinden.
Im Gegensatz zu Betreibern von Gästebüchern wird dabei von Forenbetreibern keine proaktive Suche nach Rechtsverletzungen verlangt (was sich auch aus dem unterschiedlichen Charakter GB/Forum erklärt).
Im Gegensatz dazu haben aber nach wie vor Angebote von DVD-Rips hier nichts zu suchen.
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