Legal, nach §53 des neuen Urh.gesetzes:Originally posted by melly@19.06.2004, 22:18
Ne frage zur Rechtslage!
Wenn ich einen Bekannt z.B von Farscape Mittschnitte von z.B Sat1 oder so auf CD oder DVD brenne und schenke ich es ihn. Also nix an Geld haben will. Wie ist es dann mit der Rechtslage?Quelle: Institut für Urheber- und Medienrecht§ 53
Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen
1. zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist,
2. zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird,
Angaben ohne Gewähr! da ich kein Rechtsverdreher bin.![]()
Aber um kleine Fische sorgen sich die Strafverfolgungsbehörden weniger.
Darum wurde auch mein Ermittlungsverfahren gegen Auflage eingestellt:
Geringfügigkeit und kein öffentliches Interesse <_<
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