Von heise online befragte Juristen halten den rechtlichen Hintergrund der Abmahnung für überaus zweifelhaft. Zwar erlaubt das Rechtsberatungsgesetz nur Rechtsanwälten und wenigen anderes Berufsgruppen eine geschäftsmäßige Beratung in Rechtsfragen. Dem stehe aber nicht entgegen, dass sich Nichtjuristen unentgeltlich im Rahmen von öffentlichen Diskussionen untereinander über sie betreffende Verfahren austauschen.
Letzter Teil des Heise-Textes.
Hier würde ich also mal ganz die ruhige Kugel schieben. Wenn man wegen jeder Aktion Gravenreuths / Syndicuses gleich im Dreieck springt, wird man gar nicht mehr fertig damit...

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P.S.: Sorry mort, falls ich dich angegangen habe.