Zum Supermarkt:

Im Zweifel kann der vermeintliche Dieb dem Ordnungshüter was pfeifen. Besteht nicht dringender Verdacht dass (jetzt im Supermarkt) gestohlen wurde (und der bestünde nur wenn du offensichtlich mit einem weitaus pralleren Rucksack den Laden verlässt oder eben dabei erwischt wirst bzw gefilmt) gelten die Waren als deine. Herzeigen musst du schon gar nichts, weder die Waren selbst noch einen Kassenbon. Nur tun das die meisten Leute, weil sie sich nicht im Recht finden. In Wirklichkeit kann dir der Kaufhausdetektiv oder wer auch immer nur Hausverbot erteilen wenn du dich weigerst deine Taschen herzuzeigen und kein dringender Verdacht besteht.