Da ich nen Wisch machen hab müssen um Türsteher in ner Disko sein zu dürfen mal das ganze aus meiner Rechtlichen Sicht.

Die DVD wurde legal erworben. Wenn ich als deutscher auf einer US WEbseite eine DVD kaufe habe ich sie auch legal erworben weil ich sie, rechtlich gesehen, in dem Land gekauft habe da sich der Webseitenbetreiber in den USA befindet.

Wenn ich als Bürger eine Straftat sehe ist es meine Bürgerpflicht den Täter fest zu nehmen und die Polizei zu rufen. Festnehmen darf jeder Bürger und nicht nur die Polizei! Wenn ich den Delinquenten allerdings zu Polizei schleife weil die nur 2 Strassen weiter ist, habe ich eine Freiheitsberaubung begangen. Wenn ein Kaufhausdetektiv meint das er gesehen hätte das ich was in meine Tasche gesteckt habe ohne zu bezahlen darf er mich natürlich festnehmen und die Polizei rufen. Er darf mich auch zwingen die Tasche gegen meinen Willen zu öffnen. Wenn ich aber doch nichts geklaut habe hat sich der Detektiv wegen Freiheitsberaubung strafbar gemacht.

Daher würde ich in so einem Fall die Polizei rufen und zwar wegen Freiheitsberaubung. Dann würde der Clown von der Columbia ziemlich dämlich aus der Wäsche schauen...

cu, Spaceball