Also ich stehe solchen Sachen grundsätzlich sehr skeptisch gegenüber.
In gleichem Kontext steht beispielsweise auch folgender Artikel aus der
Stuttgarter Zeitung:

"Ein weiterer Schritt in den Schnüffelstaat"

Ämter und Behörden auf den Spuren der Bankkunden

Immer mehr Behörden können auf ein flächendeckendes Kontrollsystem zugreifen,
in dem alle Bankverbindungen gespeichert sind. Die Kosten müssen die
ausgespähten Kunden letztlich selbst tragen. Jetzt sträubt sich die
Kreditwirtschaft gegen einen weiteren Ausbau des Systems.

Von Andreas Kempf

Mayer Joachim, geboren am 28. August 1961, Wohnort Stuttgart: Mehr braucht die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) nicht, um die Suche zu
starten. In kurzer Zeit findet die Aufsichtsbehörde in Bonn heraus, wo - der
fiktive - Herr Mayer überall in Deutschland ein Konto hat. Mehr noch: die
Berechtigung zum Zugriff auf die Konten der Kinder und der kranken Mutter
werden ebenfalls ermittelt. Selbst das Aktiendepot, das vor zwei Jahren
geschlossen wurde, taucht in der Auflistung wieder auf.

Die Voraussetzungen für diese schnelle wie umfassende Übersicht wurden nach den
Anschlägen in New York im September 2001 geschaffen. Mit dem Kontrollsystem
sollen die Bankverbindungen und Geldbewegungen von Terroristen und ihren
Helfershelfern erkannt werden. Die Ermittler wollen so auch den illegalen
Geschäften des organisierten Verbrechens auf die Schliche kommen. Hierzu
mussten die Banken und die ihnen angeschlossenen Rechenzentren ihre Daten so
aufbereiten, dass sie von der Bafin vollautomatisch abgerufen werden können.
Alle Banken müssen auf eigene Kosten zuliefern. Die deutsche Kreditwirtschaft
hat dem zähneknirschend zugestimmt, weil sie sonst viele Einzelanfragen hätte
bearbeiten müssen - was deutlich mehr Personal gebunden hätte, also wesentlich
teurer geworden wäre.

Nacht für Nacht kommen neue Details über die 497 Millionen Konten und Depots in
Deutschland hinzu. Im vergangenen Jahr hat das staatlich angeordnete
Abfragesystem nach internen Berechnungen des Bundesverbands deutscher Banken (
BdB) die Kreditwirtschaft 105 Millionen Euro gekostet. Dabei ist das System
erst seit dem 24. November voll funktionsfähig. "Die Kosten müssen letztlich
die Bankkunden über die Gebühren tragen", erklärt Reiner Tomanek vom
Genossenschaftsverband (Geno) in Stuttgart.

Der Zugang zu den Bankverbindungen der Bürger hat die Begehrlichkeit des
Staates auch an anderer Stelle geweckt. Bankdaten bedeuten Geld, was wiederum
neue Steuerquellen sprudeln lässt. So ist es unwichtig, dass Joachim Mayer
weder zu Al-Qaida gehört noch Mitglied der Mafia ist. Als Steuerzahler ist er
für den Staat allemal ein Subjekt, das auszuspähen sich lohnt. Einen Tag vor
Weihnachten hat deshalb der Gesetzgeber im vergangenen Jahr den Bundesbürgern
ein besonderes Geschenk beschert. Vom 1. April 2005 an haben alle Finanzämter
das Recht des Zugriffs auf die Bankdaten. Der schöne Name des neuen
Paragrafenwerks: "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit".

Während sich die Finanzämter früher in mühsamer Kleinarbeit ein Bild von den
Vermögensverhältnissen eines Bürgers verschaffen mussten, geht das künftig
blitzschnell. Binnen eines Tages kommt heraus, dass Joachim Mayer nicht nur ein
Konto an seinem Wohnsitz in Stuttgart hat, sondern ein weiteres in Düsseldorf.
Dort besitzt er auch ein Aktiendepot. So so . . . Dabei hat er doch gegenüber
seinem Finanzamt angegeben, keine Kapitalerträge zu haben.

In einem zweiten Schritt kann der Sachbearbeiter nun bei den verschiedenen
Banken nähere Auskünfte einfordern. Innerhalb kurzer Zeit weiß die
Finanzbehörde, auf welchen Konten Herr Mayer wie viel Geld und Wertpapiere hat.
Finden die Beamten heraus, dass dabei Steuern hinterzogen wurden, schnappt die
Falle zu. Wenn das System, das es europaweit in dieser Form nur noch in
Frankreich gibt, einmal komplett steht, soll der Rückgriff auf die
Geldbewegungen der vergangenen zehn Jahre möglich sein.

Das erweiterte Recht des Zugriffs auf die halbe Milliarde deutscher Bankkonten
geht sogar weit über die 677 Finanzämter hinaus, wie das Bundesamt für Finanzen
(BfF) bestätigt. Abfrageberechtigt sind somit alle Behörden, die Gesetze
anwenden, in denen es um Begriffe wie "Einkünfte" oder "Einkommen" geht.
Betroffen sind zahlreiche Leistungsgesetze wie Arbeitslosengeld, Bafög oder
Wohngeld. Das bedeutet, dass beispielsweise die 660 Niederlassungen der
Bundesagentur für Arbeit ein bisher ungeahntes Instrumentarium zur Verfügung
haben, um die umstrittenen Regelungen von Hartz IV umzusetzen. Ein Mittel, das
den Behörden selbst noch nicht bewusst ist. "Von diesen Möglichkeiten haben wir
noch nichts gehört", bestätigt ein Sprecher der Bundesagentur in Stuttgart. "
Die Durchführungsbestimmungen für Hartz IV sind aber auch noch nicht fertig",
ergänzt eine Sprecherin der Bundesanstalt in der Nürnberger Zentrale.

Das mag auch daran liegen, dass sich derzeit die Kreditwirtschaft mit
zahlreichen staatlichen Stellen darüber streitet, wie in der Praxis der Zugriff
für die Behörden ausgebaut werden soll. Bei den schwierigen Verhandlungen geht
es ums Prinzip: Das Bundesamt für Finanzen will offenbar parallel zur Bafin
einen eigenen Zugang zu den Kontodaten der Bürger. Auf Kosten der Banken und
ihrer Rechenzentren - also letztlich der Kunden -, versteht sich.

Das will die Kreditwirtschaft aber keinesfalls hinnehmen. Die Branche sieht
sich ohnehin zunehmend in die Rolle des Hilfssheriffs gedrängt und fürchtet um
das Vertrauensverhältnis zu den Kunden. "Immerhin werden die Banken gezwungen,
Geschäftsgeheimnisse preiszugeben", erklärt der Geno-Experte Tomanek. Aus
Branchenkreisen ist zu hören, dass derzeit über eine Möglichkeit, gegen die
Überwachungsleistungen zum Nulltarif zu klagen, nachgedacht wird. Gegen den
Vorstoß des BfF haben die Banken auch erhebliche Sicherheitsbedenken. "Wir
sollen ein zweites Tor öffnen, dabei können wir schon das erste nicht
kontrollieren", sagt Thorsten Höche, Rechtsexperte des Bundesverbands deutscher
Banken in Berlin. Während vor einer Telefonüberwachung ein Richter hinzugezogen
wird, müssen Behörden und Gerichte lediglich Bafin und BfF erklären, dass sie
auf anderem Wege nicht oder nur teilweise an die gewünschten Informationen
kommen können. Ob die Anfrage gerechtfertigt war, prüft niemand. "Das Finanzamt
trägt die Verantwortung für die Zulässigkeit des Datenabrufs", erklärt dazu das
Bundesamt für Finanzen. Der Vorgang wird lediglich protokolliert. "Eine
wirksame Kontrolle gibt es nicht", erklärt auch Höche. Allein im vergangenen
Jahr hat die Bafin nach eigenen Angaben mehr als 13 000 Anfragen bearbeitet.
Dabei wurde der reguläre Betrieb erst am 24. November aufgenommen. Experten
schätzen, dass sich die Abfragen zumindest verdoppeln werden, wenn neben den
Ermittlungsbehörden auch noch hunderte Finanzämter und Stellen der
Bundesagentur zugreifen können.

Die Banken und ihre Kunden bekommen von der täglichen Rasterfahndung in der
deutschen Finanzwelt nichts mit. So fällt auch nicht auf, ob neben Joachim
Mayer auch noch ein Namensvetter ins Visier gerät. Der könnte nichts dagegen
tun. Dabei räumt das Grundgesetz den Bürgern ausdrücklich das Recht ein, sich
gegen rechtswidrige Eingriffe staatlicher Stellen zu wehren. Das setzt
allerdings voraus, dass der Betroffene überhaupt etwas mitbekommt. Der Bund der
Steuerzahler spricht deshalb von einem "weiteren Schritt zum Schnüffelstaat".
Wenn mehr Ehrlichkeit das Ziel sei, so werde das mit dem Abbau der Steuerlast
zu erreichen sein.

Die neue Machtfülle der Behörden stößt denn auch beim Bundesbeauftragten für
den Datenschutz auf Kritik. "Der Spielraum ist viel zu groß. Zudem ist im
Gesetz zu vage formuliert, wann die Daten abgefragt werden dürfen", betont eine
Sprecherin. Die Datenschutzbehörde habe ihre Bedenken auch dem Finanzausschuss
des Bundestages vorgetragen - ohne Erfolg. Aktualisiert: 21.08.2004, 06:16 Uhr
Interessant wird es besonders ab dem 5. Absatz und genau das ist auch der Grund
warum ich solchen Möglichkeiten, wie etwa biometrischen Daten in Pässen,
skeptisch gegenüberstehe, denn sie wecken Begehrlichkeiten.

Auch wenn ich nichts zu verbergen habe sehe ich keinen Grund warum es desshalb
einfacher sein sollte meine Bewegungen zu verfolgen. Ich werde solange wie
möglich einen alten Paß benutzen und mir auch einen neuen machen lassen bevor
die Biometrie Einzug hält, selbst wenn mein alter noch 9 Jahre gültig ist.

Es mag ja sein das diese Welt gefährlich ist und das relegiös verbohrte
Hardliner sie nicht gerade zu einem freundlicherem Ort machen. Es wahr jedoch
schon immer so und wird immer so sein das es für den der einen Weg sucht auch
einen Weg gibt. Den merke: Sicherheit ist eine Illusion, sie ist stehts nur
relativ. Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit und Überwachung treffen meines
Erachten nur diejenigen die sie schützen sollen.

Es mag zwar sein das man andauernd Hautschuppen verliert, aber das ist doch noch
kein Grund das es dann auch einfach sein sollte sie zuzuordnen. Ebenso ist es
mit Fingerabdrücken, warum sollte man sie so einfach zuordnen können? Meine
Fingerabdrücke könnten Auskunft darüber geben wo ich mich aufgehalten habe.
Solange ich dabei nichts unrechtes tue geht das niemanden etwas an.
Man kann mit Abdrücken und DNA-Spuren sicher sehr gut Täter überführen, es kann
aber genauso vorkommen das der Täter besser aufgepasst hat was für Spuren er
hinterlässt und es einen Unschuldigen erwischt, er zumindest unter Tatverdacht
gerät. Ich glaube das dies, wenn es für die Ermittler zu einfach wird
biometrische Daten zu erhalten, Stichwort Zentraldatenbank, eher häufiger
vorkommen würde.

Für mich steht jedenfalls fest: Biometrie in Pässen. Nein Danke!