Das passiert sofort, sobald die Polizei hinzu gezogen wird.
Dieses Aktenzeichen mußt du dann auch deiner Versicherung mitteilen.
Aber davon gehe ich mal aus.
Das ist auch in meinen Augen Bullshit. Eine Versicherungsgesellschaft sollte im Gegensatz zu eigenen Person in den Polizeibericht Einsicht nehmen dürfen. In die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Einsicht zu bekommt ist wieder was anderes.
Und eine Anzeige ist nicht notwendig, daß die Staatsanwaltschaft ermittelt. In D wird bei einem Unfall mit Personenschaden automatisch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Yep, das meinte ich mit dem Rattenschwanz, wobei eine rote Ampel überfahren, die Versicherung nicht berechtigt sich der Leistung zu entziehen.
Außer es geschah vorsätzlich. Abgefahrene Reifen, Alkohol, sonstige Drogen, mit dem Handy telefoniert, etc. sind solche Dinge, die zum Teil- bzw. Voll-Verlust des Versicherungschutzes in der Vollkasko führen.
Hmm, sehr seltsam.
Fakt ist, daß ein Schaden-Sachbearbeiter zur abschließenden Prüfung des Versicherungsschutzes immer auf die Polizeitakte bestehen kann. Und hier liegt das Problem.
Vers. behauptet sie habe angefragt.
Vers. behauptet die Staatsanwaltschaft verweigert die Einsichtnahme.
Polizei behauptet, Vers. habe noch nicht angefragt.
Überprüfe mal das Aktenzeichen und die Adresse des Polizeireviers mit den Daten die deine Versicherung hat. Bestehe auch drauf, daß auch die Adresse des Schriftwechsels überprüft wird und korrekt ist. Falsche Adressierung oder evtl. Sprachschwierigkeiten können zu Verzögerungen führen.
Desweiteren betehe gegenüber deiner Versicherung auf die Adressenmitteilung und das Aktenzeichen (könnte ein anderes sein) der Staatsanwaltschaft, die gegen dich ermitteln soll. (Als Begründung gib an, damit du dich selber bzw. dein Rechtsanwalt sich an die Staatsanwaltschaft wenden kann).
Bezweifle, daß der Ombutsmann schon helfen kann. Versuch ist es sicherlich Wert.
Wenn du bei der Polizei anrufst, frage doch mal spaßeshalber nach, ob sie der Versicherung Auskunft geben dürfen und ob die Staatsanwaltschaft überhaupt ermittelt und dann die Einsichtnahme verweigern kann.







Zitieren
Als Lesezeichen weiterleiten