Bin gerade mal wieder hier im Forum vorbeigestolpert und habe mir dann auch mal diesen Artikel durchgelesen. Aha, ein Anwalt für Sozialrecht. Leider stehen die bei mir nicht gerade hoch im Ansehen, nachdem ich auf der Empfängerseite ihrer Widersprüche stehen durften. Bestimmt 50% scheinen keine Ahnung vom SGB II zu haben und schicken einfach irgendetwas ins Blaue hinein, machen Utopische Versprechungen und raten ihrem Klienten zu völlig überzogenen Schritten, anscheinend, um noch etwas mehr Geld kassieren zu können. Die Klienten taten mir manchmal richtig Leid, denn manch einer könnte sich so viel Stress und Ärger ersparen, wenn er einfach mal persönlich sein Problem erläutern würde. Aber naja...

Meiner Meinung nach merkt man einfach, dass alles, was man ALG II zu tun hat, damals übers Knie gebrochen wurde. Deswegen auch die ganzen Klagen und Auslegungen. Denn wirklich viel steht ja nun wirklich nicht drin. Da stimme ich dem Artikel zu, der eigentlich sehr wichtige Paragraph über die Kosten der Unterkunft, ist äußerst schwammig gehalten. Vor allem ein Umzug zwischen zwei Städten ist dadurch viel zu kompliziert. Wenn zwei Städte dann völlig unterschiedliche Voraussetzungen für die Angemessenheit ansetzen, muss der Hilfeempfänger schon aufpassen, dass er sich nicht die Möglichkeit auf Beantragung von Renovierungs- und Umzugskosten verhagelt. Zum Glück gibt es inzwischen immerhin einen anerkannten Standard, was die Berechnung der Miethöchstgrenze angeht.

Ganz toll finde ich mal wieder diese Aussage im Artikel:
Es gibt auch immer wieder Fälle, bei denen das Einkommen zu hoch angerechnet wird. Gerade am Jahresende beklagen viele meiner Mandanten, dass die Behörden grottenschlechte Bescheide erstellen. Das könnte damit zu tun haben, dass das Jahresbudget sich dem Ende zuneigt und man nicht mehr so viel Geld ausgeben will. Ich habe Fälle gehabt, in denen Leistungsbeziehern ein Einkommen angedichtet wird, das sie offensichtlich gar nicht erzielt haben.
Ich glaube nicht, dass es sich hier um eine Maßnahme zur Erhaltung des Jahresbudgets handelt. Der rein praktische Grund ist doch einfach, dass Leistungsempfänger mit einem einigermaßen bezahlten Job auch Weihnachtsgeld erhalten. Das ist dann natürlich höher als das übliche Gehalt. Da Leute mit einem unregelmäßigen Einkommen ein sogenanntes fiktives Einkommen angerechnet bekommen, das sich etwa auf Maximalhöhe des schwankenden Einkommens befinden sollte, wird das zum Jahresende dann natürlich auch entsprechend erhöht. Sobald die Lohnabrechnung vorliegt, wird dann der Differenzbetrag ausgezahlt. Das Einkommen ist natürlich dann umso passender, je länger schon Lohnabrechnungen vorliegen (also Erfahrungswerte) oder je mehr der Hilfeempfänger hier selbst Auskunft gegeben hat - was leider in den wenigsten Fällen passiert.

Das von ihm erwähnte Callcenter empfinde ich ebenfalls als einen Missstand. Vor allem, wenn es dann noch kostenpflichtig ist. Völlig widersinnig... wie soll man da einem Hilfeempfänger erklären, dass er nur noch dort anrufen kann?

Ein perfektes System ist es auf keinen Fall. Auf der einen Seite gibt es die, die wirklich nie vorhaben, einen Handschlag für unser Sozialsystem zu leisten. Die sich mit ihrem ALG II gut eingerichtet haben und eventuell noch ein bisschen schwarz nebenher arbeiten. Dann gibt es die, die wirklich darauf angewiesen sind und auch versuchen, wieder an Arbeit zu kommen. Und die meistens auch ehrlich angeben, was sie verdienen. Das Verhältnis dürfte hier etwa 50/50 sein. Natürlich geht es ersterer Gruppe viel zu gut und zweitere hat, vor allem je nach vorherigem Lebensstandard, arge Probleme. Verbesserungen gibt es auf jeden Fall, aber ich glaube nicht, dass es eine wirklich gute Lösung gibt.