Aufpassen Ghetto, das ist nicht ganz korrekt.
Wenn du z.B. Immobilien im Ausland hast und diese vor deinem Antrag erworben wurden zu einem Zeitpunkt als du nicht arbeitslos warst, musst du sie auch nicht angeben. Ganz wichtig!
Das betrifft besonders Ausländer, da diese ja oft in ihrer Heimat noch ein Haus oder Ferienhaus stehen haben. Dieses kann nicht zurate gezogen werden, wenn es aus einer Zeit stammt, in der du nicht vom Staat abhängig warst.
Alles was kurz vor der Stellung des Antrags ins Ausland gebracht wird, muss angegeben werden, da es dann als der Versuch der Verschleiherung angesehen wird.
Das habe ich durch einen Anwalt prüfen lassen bevor ich meinen Bogen ausgefüllt habe.
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