Da gilt aber ähnliches. Alles was du vor deiner Arbeitslosigkeit während einer Anstellung an Geld im Ausland hast darf nicht berücksichtigt werden und muss auch nicht angegeben werden. Das steht leider nur im ganz kleinen Kleingedruckten und wird dir letztlich auch vom Arbeitsamt (sorry, Arbeitsagentur) nicht gesagt. Diese Infos bekommt man nur bei den Anwälten.
Alles was du später wegschaffst musst du auch angeben.
Das habe ich durch einen Fall gelernt wo eine Bekannte mit dem Bogen zu einem Anwalt der IGM gegangen ist und die hat sich dort jeden einzelnen Punkt erklären lassen.
Eine andere Variante ist die, die ich gemacht habe.
Da ich Schulden habe, ging ich einfach her und habe meinen Bausparer bis auf 50 Euro aufgelöst. Somit können sie mich nicht zwingen ihn aufzulösen und ich behalte die Boni des Vertrages.
Genauso meine private Rentenversicherung und meine Lebensversicherung. Meine Rentenversicherung ist zu neu und ohne richtigen Gegenwert, also können sie nichts machen, da meine Schulden in etwa drei mal so hoch sind wie der Rückkaufwert der Versicherung. Meine Lebensversicherung habe ich mit Hilfe eines Policendarlehens geleert und dann ruhen lassen. Somit habe ich auch dort Schulden anstatt Guthaben.
Durch diese Kniffe konnte ich alle Verträge behalten und sie werden auch nicht berücksichtigt, da sie sogesehen keine Werte beinhalten.







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