Du sagst so dezidiert "in einem amerikanischen Gerichtssaal". Ist das denn bei uns etwas anderes? Natürlich, wenn der Verteidiger eine Möglichkeit sieht, die Unschuld des Mandanten direkt zu beweisen, wird er dies natürlich tun, aber ansonsten bleibt ihm ja (sofern man auf "NIcht schuldig" plädiert) keine andere Möglichkeit als Zweifel zu sträuen, damit die Geschworenen von den Beweisen der Staatsanwaltschaft nicht mehr überzeugt sind.Zitat von Whyme







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