Zitat Zitat von Whyme
Genau darauf läuft es in einem amerikanischen Gerichtsaal hinaus. Es geht nicht darum, dass der Verteidiger die Unschuld seines Mandanten beweist sondern es geht darum, dass er solange die Beweise der Anklage torpediert bis die Geschworenen nicht wissen, wem sie glauben sollen und daher "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten) den Angeklagten freisprechen.
Du sagst so dezidiert "in einem amerikanischen Gerichtssaal". Ist das denn bei uns etwas anderes? Natürlich, wenn der Verteidiger eine Möglichkeit sieht, die Unschuld des Mandanten direkt zu beweisen, wird er dies natürlich tun, aber ansonsten bleibt ihm ja (sofern man auf "NIcht schuldig" plädiert) keine andere Möglichkeit als Zweifel zu sträuen, damit die Geschworenen von den Beweisen der Staatsanwaltschaft nicht mehr überzeugt sind.