Zitat Zitat von cornholio1980
Du sagst so dezidiert "in einem amerikanischen Gerichtssaal". Ist das denn bei uns etwas anderes? Natürlich, wenn der Verteidiger eine Möglichkeit sieht, die Unschuld des Mandanten direkt zu beweisen, wird er dies natürlich tun, aber ansonsten bleibt ihm ja (sofern man auf "NIcht schuldig" plädiert) keine andere Möglichkeit als Zweifel zu sträuen, damit die Geschworenen von den Beweisen der Staatsanwaltschaft nicht mehr überzeugt sind.
Nun ja, ein entscheindenter Unterschied, wären einmal die absurden „Schmerzensgeldsummen“.
Natürlich, hat auch hier ein gewisser „Prominentenbonus“ Wirkung, dieser endet jedoch in Deutschland relativ schnell.
Als Beispiel Konstantin Wecker. Verurteilt und eingesessen wegen Kokainmissbrauch.
In den USA, wäre er mit dem Bekanntheitsgrad in die Betty Ford Clinic geschickt worden und das wär’s gewesen. Wogegen ein „normaler“ Afroamerikaner, ja Jackson ist trotzt Hautaufhellung einer, wäre für das selbe Verbrechen 5 Jahre in den Knast gewandert.
Was aus einem einfachen Afroamerikaner in dieser Situation geschehen wäre, weiße Kinder missbraucht, wage ich gar nicht zu prognostizieren.

Abgesehen davon, dass in Deutschland ein solcher Prozess erst mit fundierten Beweißen beginnen würde und nicht, weil sich die Anwälte profilieren wollen....