Auf die Urteilsbegründung bin ich auch gespannt, im Gesetz steht nämlich genau das Gegenteil. Ich gehe daher davon aus das die nächste Instanz das Urteil aufhebt.
§ 11 (Speicherung von Informationen) des Teledienstegesetzes sagt eindeutig:
CUDiensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern
1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder
2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.
Ghettomaster
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