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c't 5/2006 S. 118
Tatsächlich ist bis heute erst ein deutsches Strafurteil bekannt, bei dem ein privater Tauschbörsennutzer verurteilt wurde. Im Mai 2004 wurde ein Auszubildender vom Amtsgericht Cottbus (Az.: 95 DS 1653 JS 15556/04) wegen unerlaubter Vervielfältigung und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt - bei seinem Einkommen insgesamt 400 Euro. Der Mann hatte 272 Musikstücke in der Tauschbörse Kazaa bereitgehalten. In einem außergerichtlichen Vergleich verpflichtete er sich laut IFPI zudem zu einer Zahlung von 8000 Euro Schadensersatz.
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