Das OLG Hamburg hat in der Berufungssache vor kurzem entschieden. Hier ist eine neutrale Zusammenfassung vom Lawblog:

(...)
Insgesamt ergibt sich also folgende Abstufung:

1. Forenbetreiber haften nicht für Kommentare, sofern klar ist, dass die Kommentare von Dritten stammen und nicht unbedingt die Meinung des Forenbetreibers wiedergeben.

2. Forenbetreiber müssen die Kommentare nicht vorsorglich kontrollieren, es sei denn, sie haben rechtswidrige Äußerungen “provoziert”.

3. Werden rechtswidrige Äußerungen beanstandet, muss der Forenbetreiber künftig von sich aus kontrollieren, ob es zu erneuten Verstößen kommt.