Da in diesem Bereich sehr viel Halbwissen existiert, möchte ich zunächst die beiden wichtigsten Begriffe aus dem Titel erklären, FSK und Zensur. Beginnen wir mit der FSK.
Die drei Buchstaben sind das Kürzel für eine Instituion mit dem Namen "Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft" mit Sitz in Wiesbaden und wurde im Jahre 1949 eingerichtet. Betrieben wird diese Einrichtung von der SPIO, der "Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V.", einem Dachverband der im Filmgeschäft angesiedelten Unternehmen.
Was macht die FSK?
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Die FSK arbeitet eng mit den obersten Jugendbehörden zusammen und stellt fest, für welche Altergruppe ein bestimmter Film freigegeben werden soll. Diese Freigabe bezieht sich dann ausschließlich auf die vorgelegte Fassung. Kommt also ein Film später auch auf Video heraus, muss diese Version erneut geprüft werden, das gilt auch für DVD's, da hier meist noch die originalsprachliche Fassung geprüft werden muss.
Wichtig dabei ist, dass die FSK nur auf Antrag der Firma prüft, die den Film herausgibt. Von Seiten des Gesetzgebers besteht kein Zwang zur Prüfung, allerdings ist ein Film, der von der FSK nicht bewertet wurde so zu behandeln, als wäre er erst ab 18 freigegeben. Das wäre für einen Kinderfilm natürlich der wirtschaftliche Tod, weshalb für die Filmfirma doch ein Zwang besteht. Pornographie oder auch reine Splatterfilme werden dagegen erst gar nicht zur Prüfung vorgelegt.
Wer genau prüft hier?
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Im Regelfall werden die Filme vom Arbeitsausschuss geprüft, der aus sieben Mitgliedern besteht. Den Vorsitz hat der Leiter der FSK oder ein ständiger Vertreter. Weiterhin sind drei von der Film- und Videowirtschaft benannte Vertreter anwesend. Von der öffentlichen Hand (Staat, Kirche, Jugendverbände etc.) werden zwei Mitglieder benannt, Mitglied Nummer sieben ist ein Jugendschutz-Sachverständiger. Es gibt auch einen verkleinerten Ausschuss, was bei der Masse an zu prüfenden Filmen (vor allem seit dem DVD-Boom) nicht verwundert. Dieser besteht aus drei Mitgliedern, dem Vorsitzenden und je einem Vertreter der Film-/Videowirtschaft und der öffentlichen Hand.
Auf was wird geachtet?
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Jede Gesellschaft hat so ihre Tabus, die Amerikaner flippen zum Teil schon bei Oben-Ohne-Szenen aus, in Japan ist das Zeigen von Schambehaarung verboten während in Deutschland besonderes Augenmerk auf Gewaltdarstellungen gelegt wird. Dabei geht es meist nicht um einzelne Szenen, vielmehr ist der Gesamtzusammenhang wichtig. Wer übt die Gewalt aus, die Guten oder die Bösen? Wird Gewalt als akzeptables Mittel der Konfliktlösung angeboten? Sind die Gewalttäigen am Ende des Films erfolgreich? Natürlich können auch Schnittauflagen gemacht werden wenn beispielsweise bestimmte Szenen so realistisch dargestellt sind, dass sie verstörend wirken und die Filmfirma den Streifen unbedingt schon Zwölfjährigen zeigen will.
Ein weiterer Gesichtspunkt ist die Darstellung des Verhältnisses von Mann und Frau, auch auf sexueller Ebene. Wenn ein Film etwa eine Vergewaltigung so zeigt als würde die Frau sie sogar genießen, kann man nachvollziehen, dass diese Szene beeinflussbare Jugendliche in ihrer Entwicklung schaden könnte.
Das sind zwar noch nicht alle Kriterien, sollte aber für einen grundsätzlichen Eindruck reichen.
Welchen Sinn haben die Freigaben?
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Obwohl die FSK von der Filmwirtschaft selbst eingerichtet wurde, hat sie sich als zuverlässige Institution in Sachen Jugendschutz etabliert und wird sowohl vom Bund als auch von den Ländern anerkannt. Das war nicht immer so, nach dem Krieg fand bis tief in die 70er Jahre des letzten Jahrhunderts ein gewaltiger Wertewechsel statt. Da konnte es in einigen Orten schon passieren, dass trotz FSK-Freigabe Filme aus Kinos von der Polizei beschlagnahmt wurden. Für Filmproduzenten, Kinobesitzer und Videothekare bedeutet die FSK-Plakette dagegen heute eine Rechtssicherheit, wofür höchstrichterliche Urteile des Bundesverfassungsgerichtes sorgten.
Auch für Eltern kann die FSK-Freigabe ein Hilfsmittel zur ersten Beurteilung eines Filmes sein. Natürlich ersetzt das nicht die eigene Beurteilung, aber man kann sicher sein, dass ein FSK 18 Film nichts für den zehnjährigen Nachwuchs ist.
Zensur
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Theoretisch könnte man damit schnell durch sein, denn die Rechtslage ist ziemlich eindeutig. In Artikel 5 des Grundgesetzes ist die Meinungsfreiheit festgeschrieben. Demnach hat jeder das Recht, seine Meinung in Wort und Schrift frei zu äußern und die Pressefreiheit wird garantiert. "Zensur findet nicht statt" heißt es dort wörtlich in Absatz 1.
Feine Sache, doch was versteht der Gesetzgeber unter Zensur? Das Wort an sich bedeutet nichts weiter als Bewertung oder Beurteilung. Doch das kann hier natürlich nicht alles sein. Stimmt, Zensurverbot im Sinne des Grundgesetzes bedeutet, dass der Staat (oder eine seiner Einrichtungen) kein Recht hat, irgendeine Äußerung VOR Veröffentlichung einzusehen, schon gar nicht um Veränderungen daran vorzunehmen (das gilt im Übrigen auch für Schülerzeitungen, aber das nur am Rande).
Steht das nun im Widerspruch zu FSK?
Nein, denn sie ist
1. keine staatliche Einrichtung und
2. besteht kein Zwang zu Vorlage eines Films bei der FSK.
Warum werden dann so viele Filme geschnitten?
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Die Antwort besteht aus zwei Teilen:
1. Jugendschutz
Der Gesetzgeber wertet den Jugendschutz höher als den der Meinungsfreiheit. Will also jemand seine Veröffentlichung auch Kindern und Jugendlichen zeigen, muss er sie der FSK vorlegen. Das gilt übrigens auch für Dokumentarfilme, etwas ähnliches gibt es für die von Fernsehsendern direkt produzierten Sendungen wie Daily Talks.
2. Profitorientierung
Die Firma muss eventuellen Schnittauflagen nur nachkommen, wenn sie den Film ab einer bestimmten Altersgruppe unterhalb von 18 Jahren vorführen will. Jede Freigabestufe runter bedeutet ein größeres Publikum und damit auch größere Gewinne. Deshalb erscheinen gerade auf Video und DVD immer mehr Doppelversionen mit unterschiedlichen Freigaben, meistens FSK 16 und FSK 18. Hier spielt die Freigabe noch eine andere wichtige Rolle, denn Filme die nicht FSK geprüft sind oder eine Freigabe "nicht unter 18 Jahren" tragen, dürfen nicht über den Versandhandel oder -verleih an den Endkunden gebracht werden (gilt nicht für den Handel unter Kaufleuten). Es sind also in erster Linie die Filmfirmen, die aus (durchaus gerechtfertigtem) Gewinnstreben die Kürzungen der Filme zulassen.
Was ist mit indizierten und beschlagnahmten Filmen?
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Okay, gehört nicht zum eigentlichen Thema, aber ich will kurz drauf eingehen.
Eine Indizierung von Filmen findet durch die BPjS (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften) statt.
Kinofilme mit einer FSK-Freigabe können nicht indiziert werden, Videofilme (und ähnliches) nur dann, wenn sie mit "nicht unter 18 Jahren" eingestuft wurden.
Gründe für eine Indizierung sind u.a. gewaltverherrlichende, rassistische, pornographische oder den Holocaust leugnende Inhalte.
Wird hier gar gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, schaltet sich die Staatsanwaltschaft ein und veranlsst eine Beschlagnahme der Medien.
Fazit
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Es gibt tatsächlich keine Filmzensur in Deutschland, auch wenn das viele immer wieder gern und laut behaupten. Solange nicht gegen geltendes Recht verstoßen wird, kann man alles zeigen was man will, zumindest einem erwachsenen Publikum.
Ob Gewaltdarstellungen in Filmen tatsächlich auch den Zuschauer agressiv machen, das konnte niemand bislang schlüssig nachweisen oder widerlegen. Stellt sich die Frage, wieviel Leben wir darauf verwetten wollen, dass es nicht so ist?
So merkwürdig ich manche Entscheidungen der FSK finde, die Einrichtung an sich ist eine gute Sache.
URL's zum Thema
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http://www.fsk.de
http://bpjs.bmfsfj.de
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