Es waere zu schoen gewesen wenn einer in Europa den Anfang gemacht haette. Nun werden wir in "D" wohl mit einer Verschaerfung des Urheberechts rechnen muessen.

Adieu Kultur-Flatrate
(17.03.2006)
Die französische Nationalversammlung beschloss vor einigen Tagen, dass es keine Pauschalgebühr für die rechtmäßige Nutzung von Tauschbörsen geben werde. Gleichzeitig kündigte die Opposition an, sich um eine Legalisierung der Umwandlung von iTunes-Musikstücken zu bemühen.


von Peter Kusenberg

Die Idee klingt gut: Alle Menschen laden so viele Musik-, Film- und Textdateien herunter, wie sie möchten. Als Ausgleich zahlen sie einen pauschalen Betrag, der unter allen möglichen Rechte-Inhabern aufgeteilt wird. Als erstes Land wollte Frankreich dieses Konzept umsetzen, Politiker aller Fraktionen im Parlament waren gewillt, ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden.

Im Dezember 2005 reichten Abgeordnete eine Gesetzesvorlage zur Urheberrechtsreform ein, über die in den folgenden Wochen debattiert wurde. Grundlage dieses Entwurfes ist die Einführung der universellen Lizenz, die alle Urheberrechte enthält. Am 8. März 2006, nach heftigen Streitgesprächen, stimmten alle Abgeordneten der Regierungsparteien dafür, den Passus aus dem Reformentwurf zu streichen.

Unter den aktuellen Gegnern des legalen P2P befinden sich Abgeordnete der liberal-konservativen UMP (Union für eine Volksbewegung), die der Pauschalabgabe bis dahin positiv gegenüber gestanden hatten. Die Opposition protestierte gegen das Verhalten der Regierungsfraktion. So schrieb die Vereinigung Assoziation Audionautes in einer Presse-Erklärung: "Der Änderungsvorschlag garantierte dem Künstler die Bezahlung durch die Einführung einer globalen Lizenz. [...] Jetzt tut die Regierung so, als ob in den vergangenen Wochen nichts passiert wäre."

Eine Chance vertan

Noch wenige Wochen zuvor hatte etwa die UMP-Abgeordnete in Interviews mit französischen Zeitungen gesagt, sie wolle sich für die Kultur-Flatrate einsetzen, da sie Millionen von Menschen davor bewahrt, zu Datei-Dieben zu werden. Die Verbraucherschutz-Union UFC Que Choisir wies darauf hin, dass die Alternative zu Tauschbörsen die Anwendung von Systemen wie DRM seien, die völlig von den Anbietern bestimmt und kontrolliert werden.

Bekannte französische Künstler wie der Chansonnier Charles Aznavour hingegen argumentieren, dass die pauschalen Einnahmen den Verlust durch konventionell verkaufte Audio-CDs nicht aufwiege und die Kultur-Flatrate daher für den Künstler eine deutliche Mindereinnahme zur Folge habe. Die Gegner der Kultur-Flatrate sind allerdings nicht eingeschüchtert und versuchen, in ihrem Sinne auf die Novellierung des Urheberrechts in Frankreich einzuwirken. Eine ihrer Forderungen lautet: Legal herunter geladene Musikdateien dürfen in jedes beliebige Format umgewandelt werden. Das zielt auf Apples iTunes-Store, dessen Existenz darauf beruht, dass Apple die Verwendung der Musikstücke vorgibt.

iPod-Monopol in Gefahr

Der Gesetzesentwurf der Opposition sieht vor, dass Musikstücke, die in Apples iTunes-Laden gekauft wurden, legal umzuwandeln und auf beliebigen Datenträgern und Geräten zu verwenden. Apples Online-Musikladen ist unter anderem deshalb so erfolgreich, weil die dort gekauften Stücke legal nur abgespielt werden dürfen mittels Apples Abspielsoftware iTunes und auf Apples verhältnismäßig teurem Festplatten-Player iPod.

Im vergangenen Jahr konnte das Unternehmen allein in Deutschland rund 15,5 Millionen Stücke online verkaufen, womit es die Nummer 1 der Online-Musikläden ist: weltweit und ebenfalls in Frankreich. Die Initiative der Opposition dürfte bei Apple Entsetzen hervorrufen: Führte sie zu einem Passus im Urhebergesetz, dürften Musikstücke aus dem Apple-Laden rechtmäßig auf Geräten anderer Hersteller abgespielt werden. Darüber hinaus könnten derart entfesselte iTunes-Stücke in anderen Ländern wie Deutschland verbreitet werden und die dortigen iTunes-Stores überflüssig machen.

Entfesselter Markt

Neben Apple dürften die anderen Betreiber von Online-Musikläden auf die französische Politik einwirken, sie möge sich nicht dafür einsetzen, die freie Konvertierbarkeit von Musikdateien gesetzlich zu verankern. Wegen der engen Verknüpfung von Online-Geschäft, Abspielsoftware und Abspielgerät (iPod) ist Apple allerdings am stärksten betroffen von der möglichen Änderung des Gesetzes.

Marc Guez, Chef der französischen GEMA, erklärter P2P-Gegner und Freund des DRM-Systems, warnte in mehreren Zeitungsinterviews ebenfalls vor einer Änderung des Gesetzes, er befürchtet eine entgrenzte Verbreitung der verkauften Musiktitel. Derzeit wird darüber spekuliert, ob Apple bei einem Erfolg der Gesetzesänderung den französischen Markt aufgeben wird. Wahrscheinlicher ist das Szenario, gemäß dem die Politik dem Drängen der Musik-Lobby nachgeben wird. Immerhin ist Frankreich einer der Kernmärkte der EU, ein verbraucher-freundliches Urhebergesetz in diesem Land könnte inspirierend wirken auf die Nachbarländer.

Quelle:Freenet