@Alucard: ich studiere Wirtschaftsinormatik (ich weiß das du das nicht wissen kannst, aber ich sag es dennoch) also brauchst du mir IP nicht erklären
IPv6 ist schön, auch älter als 1,5 Jahre, aber auch das istr vom Thema her egal
on topic:
AON ist ja nun ein Östereichischer Provider, oder? daher weiß ich nicht wie die Gesetzeslage hier ist. Der letzte mir geläufige Stand in Deutschland, und da spielt unter anderem das Datenschutzgesetz eine Rolle, ist das zur Datenerhebung und -speicherung auch die Notwendigkeit gegeben sein muss. Die Notwendigkeit dem einzelnen DialUp-User einer IP zuzuordenen liegt in der plausiblen Rechnungslegung.
Da bei DSL anderes abgerechnet wird, meist auch noch über ein Flatrate, ist hier die Notwendigkeit zur Speicherung der IP nicht gegeben und daher nach aktuellem Recht, sicher diesem Fall zugrunde liegend, nicht zulässig. (Das möchte der Innenminister zu Lasten der Provider aber gern ändern) Allerdings wird sich das demnächst wohl ändern, zwar wurde keine umfassende Vorratsdatenhaltung beschlossen, allerdings wurde die Notwendigkeit zur Speicherung solcher Daten neu bestimmt. Müsste mit der Novelle der TK Verordnung greifen.
Daher ist das ganze halt zumindest fragwürdig. Aber wie an anderer Stelle schon gesagt wurde kennen wir die genauen Umstände nicht, womit alles andere wohl mehr oder weniger Spekulation bleibt.
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