ok, hab nochmal genau hingeschaut und du hast recht, wie solltest du auch nicht, du hast es ja geschrieben
erklären, hmm, versuchen ich kann:
(den text hab ich vorgeschrieben, hab nämlich keine flat, desshalb ist er jetzt nicht ganz eingepasst)
hmm, ok
also was ich meinte, wobei ich damit, habe grad noch mal nachgelesen, auch nicht ganz richtig lag war folgendes:
Allerdings zeichnet sich hier auch ab, das es entweder ein Gesetz geben wird das es vorschreibt die IP zu speichern, beziehungsweise die Anbieter, speziell T-Online, argumentieren so das es nötig sei. Bei T-Online lautet das Argument das ein Flatratenutzer sich ja auch über ISDN oder Modem einwählen könnte. Und daher müsste man die IP speichern.
TDDSG (Teledienstdatenschutzgesetz) § 6 Nutzungsdaten
(4) Der Diensteanbieter darf Nutzungsdaten
über das Ende des Nutzungsvorgangs
hinaus verarbeiten und nutzen, soweit sie für
Zwecke der Abrechnung mit dem Nutzer
erforderlich sind (Abrechnungsdaten). Zur
Erfüllung bestehender gesetzlicher,
satzungsmäßiger oder vertraglicher
Aufbewahrungsfristen darf der
Diensteanbieter die Daten sperren.
Insgesammt bezieht sich das meiste wohl auf Flatratenutzer, obwohl ich davon ausgehe, aber dazu hab ich leider nix gefunden, das die Abrechnung bei DSL Zeit- oder Volumentarifen genauso wie bei einer Flatrate erfolgen müsste.
Warum die IP? Nun ja, das ist wohl aus Beweisgründen, bei Dial-Up Verbindungen werden Nummer des Anrufers und IP zu einem Datensatz gespeichert und später wird dieser zur Abrechnung benutzt.
Bei DSL wiederum wird ja keine Nummer gewählt, man hat vielmehr eine feste Verbindung mit der Vermittlungsstelle, weshalb es auch schon mal passieren kann das jemand kein DSL erhält weil alle zur Verfügung stehende Ports in der Vermittlungsstelle vergeben sind. Ein Port wird also einem Teilnehmer zugeordnet und nur dieser kann hierüber eine Verbindung aufbauen. Bei Flatrates ist es also egal ob man die IP hat, weil ja ein fixer Betrag fällig ist.
Bei Volumen und Zeittarifen müsste sie auch egal sein, da man nicht beweisen muss das einer bestimmten Nummer eine IP zugewiesen wurde, da man ja den Trafik oder die Onlinezeit einem Teilnehmer über seinen Port zuordnen kann. Allerdings scheint dies wohl anders gehandhabt zu werden.
Besser erklären kann ich das leider nicht, denn so Tief steck ich in der Technik
dann auch nicht drinn.
Um auf den Fall zurückzukommen:
Es wäre wohl ein Erklärung das er bei T-Online Kunde ist, was ja auch nicht so abwegig ist.









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