Mal vorne weg: bin kein Anwalt oder sonstwie besonders mit Jura vertraut, aber meines Wissens, sieht es folgendermaßen aus.
Zitat Zitat von Simara Beitrag anzeigen
Also langsam *kopfschüttel*
Was sollte daran illegal sein. Ich nehme BSG sicherheitshalber auf, damit ich es ungestört sehen kann bzw. dass wenn ne Störung kommt, ich es später nochmal in Ruhe anschauen kann.
Nehmen wir mal an, Owalle würde in der Nachbarschaft wohnen und wir würden uns kennen und er sagt mir: Mensch, meine Aufnahme gestern hat nicht funktioniert.
Dann sag ich: Kein Problem, ich hab sie noch, du kannst sie haben und wenn du sie gesehen hast, gibst du sie mir wieder.
Ist das illegal?
Nein, ist es nicht. Das ist legal.

Zitat Zitat von Simara Beitrag anzeigen
Okay Owella wohnt jetzt nich über mir, aber deswegen kann ich ihm die Aufnahme doch trotzdem geben, damit er sie sehen kann. Und unter "Aufwandsentschädigung" würde ich das Porto sehen.
Da wird's schon schwieriger. Man darf Kopien nur an "persönlich verbundene" Personen weitergeben. Inwiefern dazu Leute gehören, die man aus Foren kennt, weiß ich nicht. In einem Fall wie diesem, wo es sich um ein neues Mitglied handelt, vermute ich aber mal, dass das eher nicht dazu zählt.

Eine Aufwandsentschädigung ist, wenn ich mich recht entsinne, auch nicht erlaubt.

Zitat Zitat von Simara Beitrag anzeigen
Und außerdem "Wo kein Kläger, da kein Richter".
Da ist natürlich was wahres dran. Dafür, dass jemand mal einen TV-Mitschnitt an jemanden verschickt, wird sich wohl, im Gegensatz zu z.B. Tauschbörsen, kaum jemand interessieren.