In diesem Einzelfall mag es nicht drastisch sein, aber die Entscheidung an sich erzeugt den gleichen bitteren Beigeschmack wie die Argumentation im Detail. Man gewinnt den Eindruck, daß mit zweierlei Maß gemessen wird.
Verfolgt man diese Quintessenz der langen Entscheidungsbegründung unter Einsatz gesunden Menschenverstandes und Berücksichtung persönlicher Medienerfahrung weiter, ergibt sich, daß nach Punkt ...a) Sendungen, in denen enge persönliche Beziehungen ein Hauptthema bilden und in denen verbale und psychische Gewalt gezeigt wird;
b ) Sendungen, in denen Gewalt um ihrer selbst willen gezeigt wird;
c) Sendungen, in denen fiktive Gewalt in realistischer Weise gezeigt wird;
d) Sendungen, in denen Gewalt im Dienste einer „guten Sache“ gezeigt wird... .
a) sämtliche Daily Soaps
b) Übertragungen des Boxsportes oder anderer Kontaktsportarten
c) alle Unterhaltungsfilme und zahlreiche Dokumentationen/Reportagen
d) Sendungen, die reale militärische Aktionen wiedergeben (z.B. die Tagesschau)
... ein signifikantes Verrohungspotential aufweisen und folglich Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht zugänglich gemacht, nicht öffentlich ausgestellt oder beworben werden dürfen. Oder so.
Last edited by Yerho at 22.11.2002, 23:55





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