Zitat Zitat von Orbanaschol Beitrag anzeigen
Der Haftrichter wird nur einen Haftbefehl ausstellen, wenn die Person a) dringend verdächtig ist, eine Straftat begangen zu haben oder in naher Zukunft zu begehen

Kurz gesagt, die Hürden für die Verhängung eines Haftbefehls zur Unterbindung einer Straftat sind ziemlich hoch. Friedliche Demonstranten brauchen das nicht zu fürchten.
Das letzte mal, das ich jemanden gesehen habe, der behauptet hat zu wissen, was ein anderer zukünftig machen wird, war ich im Kino oder auf dem Jahrmarkt.
Einfallen würde mir da Minority Report.

De facto ist es doch auch bei den Durchsuchungen so, dass man einfach den Verdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung angeführt hat. Am Ende gabs zwar keine Beweise, aber den Durchsuchungsbefehl gabs. Und darauf kam es an. Der gleiche Grund reicht aus, zur Begründung eines Unterbindungsgewahrsams. Das ist der Unterschied zwischen de juro und de facto.

Es bleibt Fakt: Jemand wird eingesperrt, weil er eine Straftat begehen KÖNNTE.

Das stimmt nicht mit meinem Rechtsempfinden überein.