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Thema: G8 Proteste

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  1. #1

    Standard AW: G8 Proteste

    Zitat Zitat von Orbanaschol Beitrag anzeigen
    Die Diskussion sollte auf jeden Fall zunächst einmal damit begonnen werden, daß keine unbewiesenen Behauptungen als Tatsachen verkauft werden.
    Präventivhaft gibt es in Deutschland nicht. Kein deutscher Haftrichter wird einen Haftbefehl gegen jemanden ausstellen, der sich nichts hat zuschulden kommen lassen.
    In der Tat sollte man sich erst einmal informieren, bevor man falsche Behauptungen aufstellt:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Unterbindungsgewahrsam

    Als Unterbindungsgewahrsam wird die Gefangennahme einer Person bezeichnet, obwohl diese keine Straftat verübt hatte. Die Ermächtigungsgrundlage hierfür ist in den Polizeigesetzen der Länder zu finden. Während die polizeiliche Ingewahrsamnahme spätestens zum Ablauf des folgenden Tages enden muss, kann ein Richter eine Verlängerung je nach landesrechlicher Regelung bis zu 14 Tagen anordnen. Die genaue Ausgestaltung insbesondere der Höchstdauer des Gewahrsams ist in den Bundesländern unterschiedlich (Ba-Wü: § 28 PolG( max. 14 Tage); Berlin: §§ 30, 31, 33 ASOG (max. 1 Tag);Nds: §§ 18, 19, 21 SOG (max. 10 Tage); Rh-Pfalz: §§ 14, 15, 17 Abs. 2 POG (max. 7 Tage)).

    Begründet wird Unterbindungsgewahrsam allgemein damit, dass durch ihre Gefangennahme die betroffene Person daran gehindert werde, eine Straftat auszuüben.

    Kritiker sehen im Unterbindungsgewahrsam einen Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze, da es sich um einen Freiheitsentzug ohne Straftat handelt. Man spricht auch von einem Schritt vom klassischen Rechtsstaat hin zum Präventionsstaat.

    Ferner wird auf methodische Parallelen zur Vorbeugehaft hingewiesen, die in der Zeit des Nationalsozialismus gegen politische Gegner eingesetzt wurde.

  2. #2
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    Beitrag AW: G8 Proteste

    Zitat Zitat von DerBademeister Beitrag anzeigen
    In der Tat sollte man sich erst einmal informieren, bevor man falsche Behauptungen aufstellt:
    Und insbesondere ist man im Vorteil, wenn man lesen kann.

    Was in der Wikipedia nicht steht (und das ist ja auch an dem Artikel ganz dick bemängelt), ist, daß für so eine Verhaftung laut StPO sehr dringende Gründe vorliegen müssen (vergl. §112a StPO) und der Haftrichter sehr genau abwägen muß, ob Hinderungsgründe an der Haft laut §116 StPO vorliegen.
    Grundsätzlich gilt trotzdem (und das hatte ich bereits geschrieben), daß jemand, der sich nichts hat zuschulden kommen lassen, nicht in Haft genommen werden kann. Der Haftrichter wird nur einen Haftbefehl ausstellen, wenn die Person a) dringend verdächtig ist, eine Straftat begangen zu haben oder in naher Zukunft zu begehen und b) bereits anderweitig strafrechtlich auffällig geworden ist (siehe z.B. Hooligans, die zu einem Fußballspiel wollen), es sei denn, die zu begehende Tat wiegt besonders schwer. Da allerdings für viele Straftaten bereits der Versuch strafbar ist, gilt schon die Vorbereitung als Straftat und ist somit ein Haftgrund nach §112 ff. StPO. Wer also bei der Vorbereitung eines Bombenanschlags(§310 StGB) auf den G8-Gipfel festgenommen wird, wird gleich in richtige Haft und nicht in erst Unterbindungsgewahrsam genommen. -> In Hamburg wurden unter anderem zwei Leute festgenommen, die gerade dabei waren, Molotow-Cocktails zu bauen.
    Außerdem gilt nach §113 StPO, daß man nicht wegen Kleinigkeiten in Haft genommen werden darf.
    Kurz gesagt, die Hürden für die Verhängung eines Haftbefehls zur Unterbindung einer Straftat sind ziemlich hoch. Friedliche Demonstranten brauchen das nicht zu fürchten. Wenn Haftbefehle verhängt werden, dann schon eher, weil echte Haftgründe vorliegen. Ein Verstoß gegen den § 125a StGB(Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs), wie er jetzt wohl auch in Hamburg vorgelegen hat, ist so ein Haftgrund. Ein Haftbefehl zum "Unterbindungsgewahrsam" wird wohl eher die Ausnahme sein und muß gut begründet werden.
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  3. #3
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    Standard AW: G8 Proteste

    Zitat Zitat von Orbanaschol Beitrag anzeigen
    Der Haftrichter wird nur einen Haftbefehl ausstellen, wenn die Person a) dringend verdächtig ist, eine Straftat begangen zu haben oder in naher Zukunft zu begehen

    Kurz gesagt, die Hürden für die Verhängung eines Haftbefehls zur Unterbindung einer Straftat sind ziemlich hoch. Friedliche Demonstranten brauchen das nicht zu fürchten.
    Das letzte mal, das ich jemanden gesehen habe, der behauptet hat zu wissen, was ein anderer zukünftig machen wird, war ich im Kino oder auf dem Jahrmarkt.
    Einfallen würde mir da Minority Report.

    De facto ist es doch auch bei den Durchsuchungen so, dass man einfach den Verdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung angeführt hat. Am Ende gabs zwar keine Beweise, aber den Durchsuchungsbefehl gabs. Und darauf kam es an. Der gleiche Grund reicht aus, zur Begründung eines Unterbindungsgewahrsams. Das ist der Unterschied zwischen de juro und de facto.

    Es bleibt Fakt: Jemand wird eingesperrt, weil er eine Straftat begehen KÖNNTE.

    Das stimmt nicht mit meinem Rechtsempfinden überein.
    “Trenne dich nie von deinen Illusionen! Sind sie verschwunden, so magst du noch existieren, aber du hast aufgehört zu leben.”
    -Mark Twain
    Wo ist die Weisheit, die wir im Wissen verloren haben? Wo ist das Wissen, das wir in der Information verloren haben? - T.S. Eliot

  4. #4

    Standard AW: G8 Proteste

    Zitat Zitat von ghostwriter Beitrag anzeigen
    Es bleibt Fakt: Jemand wird eingesperrt, weil er eine Straftat begehen KÖNNTE.

    Das stimmt nicht mit meinem Rechtsempfinden überein.
    Wie sieht es mit einem mehrfachen Kindermörder und Missbraucher ein, der seine eigentliche Haftstrafe verbüßt hat, dennoch aber dank Sicherheitsverwahrung weiter einsitzt? Diesem Prinzip liegt nämlich dasselbe "Rechtsempfinden" zugrunde - jemand wird nicht für eine begangene Tat eingesperrt, sondern für die Wahrscheinlichkeit, dass er in Zukunft weitere Verbrechen begehen könnte, welche eine Bedrohung für die Bevölkerung darstellen.

    Im Wesentlichen findet hier also eine Rechtsabwägung zwischen dem Grundrecht des potenziellen Täters auf seine Freiheit, und dem Grundrecht der Bevölkerung auf Sicherheit statt. Wie Dr. B. schon richtig ausführte, gibt es dafür natürlich hohe Standards. An diese hohen Standards einer behutsamen Rechtsgüterabwägung halten sich leider nicht alle unserer Richter.

    Was den G8-Gipfel an sich angeht, so ist diese Veranstaltung doch schon spätestens seit Genua vor sechs Jahren zu einer peinlichen Farce mutiert. Wenn sich unsere acht Sonnenkönige unbedingt einmal im Jahr zu Gesprächen über ihre Weltherrschaftspläne treffen müssen, so ließen sich diese Treffen sicherlich auch in einem weniger bombastischen Rahmen an Orten abhalten, wo sich Sicherheit wesentlich leichter herstellen lässt (Regierungsviertel des Gastlandes beispielsweise), als an irgendwelchen schicken Bade- und Protzorten. Dies würde nicht nur dem Steuerzahler eine Menge Geld sparen (Heiligendamm kostet uns Deutsche über 100 Mio Euro), auch die den Gipfel stets begleitenden Ausschreitungen und die Grundrechtseinschränkungen der Bürger fänden damit ein Ende. Ich sehe jedenfalls keinen Grund, wieso man solche Treffen nicht auch gleich im Weißen Haus, Kanzleramt oder anderen Regierungssitzen austragen könnte, die dafür (anders als ein Ostseebad) sowieso von vornherein vorgesehen sind.

    Mich erinnert das Gebaren unserer Herrschenden mittlerweile eher an das Verhalten mittelalterlicher Kurfürsten und Könige, als das von (mehr oder weniger) demokratisch gewählten Regierungschefs. Insbesondere die Amerikaner haben sich seit der Machtergreifung von Bush schon so einige Frech- und Verrücktheiten herausgenommen, was die Diktion ihrer eigenen Sicherheitsbedürfnisse (bzw. Paranoia) über die Wünsche des Gastlandes hinweg angeht.

  5. #5
    Mittlerer SpacePub-Besucher Avatar von ghostwriter
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    Idee AW: G8 Proteste

    Warum 100 Mio. EUR ausgeben um in einem Hotel zu residieren, wenn man für 25 Mio. US Dollar eine Private Insel auf den Bahamas kaufen kann.

    Da gibt es dann auch keine Proteste mehr.

    Insellink
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