Was das Copyright angeht hat Skinner recht, in Deutschland muss man keinen Hinweis einbauen um ein Urheberrecht drauf zu haben. Also liegen die Rechte bei den jeweiligen Autoren. Und nur weil nirgendswo steht, was man damit machen darf und was nicht, heißt ja nicht, dass man damit machen kann was man will (z.B. auf DVD verkaufen). Was die Sache aber schwieriger macht, ist dass man *eigentlich* die Genehmigung des Rechteinhabers des Originaltextes braucht.

Urheberrecht und Übersetzer

Das Übersetzen eines urheberrechtlich geschützten Werkes kompliziert die juristischen Zusammenhänge, weil die Urheberrechte des Autors und des Übersetzers nebeneinander stehen: Das Übersetzen eines urheberrechtlich geschützten Werkes ist eine eigenständige geistige Schöpfung.
Die Frage, ob übersetzt werden darf, betrifft wohl wesentlich die Persönlichkeitsrechte des Autors - schließlich wird sein Werk dabei verändert und dagegen kann er sich wehren. Die Verwertung der Übersetzung betrifft auch die Verwertungsrechte des Autors. Daneben steht das komplette Urheberrecht des Übersetzers. […]

Quelle: Techwriter.de
Was das jetzt praktisch bedeutet, also inwieweit die Übersetzung rechtlich geschützt sind, vermag ich auch nicht zu sagen.